Wir setzen auf Schnelligkeit, Wirksamkeit und Akzeptanz bei der Corona-Notbremse!
Anlässlich der Verabschiedung des 4. Bevölkerungsschutzgesetzes teilt der gesundheitspolitische Sprecher der CSU im Deutschen Bundestag, Stephan Stracke MdB, mit:
„Wir müssen alles dafür tun die dritte Welle der Corona-Pandemie zu brechen. Denn wir haben als Staat eine Schutzpflicht für Gesundheit, Leben und die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems. Diesem Schutzauftrag werden wir gerecht. Bei unseren Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung setzen wir auf Schnelligkeit, Wirksamkeit und Akzeptanz.
Wir handeln schnell. Die bundeseinheitlichen Regeln für die Bekämpfung des Coronavirus sollen ab Samstag gelten, in den Kreisen und Städten, die eine 7-Tage-Inzidenz von über 100 haben.
Wir haben wirksame Maßnahmen beschlossen. Sie gelten in Schulen, Arbeitsstätten und im privaten Bereich.
Wir erhöhen den Schutz in den Betrieben, indem wir das Homeoffice auch für die Beschäftigten verpflichtend machen und das verpflichtende Testangebot am Arbeitsplatz verdoppeln. Wir beschränken die Kontakte im privaten Bereich und sorgen für mehr Schutz und Sicherheit in den Schulen. In diesen Bereichen findet ein großer Bereich des pandemischen Geschehens statt. Deshalb gilt eine inzidenzunabhängige Testpflicht für Schüler und Lehrer zweimal in der Woche und eine Maskenpflicht. Es ist uns nach intensiven Verhandlungen gelungen, den ursprünglichen Inzidenzwert von 200 für verpflichtenden Distanzunterricht auf 165 abzusenken. Als Union wären wir hier bereit gewesen, auch noch deutlich weiter zu gehen.
Wir setzen auf Akzeptanz der Maßnahmen.<
Die Ausgangssperre tritt erst ab 22 Uhr in Kraft. Bewegung im Freien allein bleibt sogar bis 24 Uhr möglich. Einkaufen per „Click & Collect“, also die Abholung bestellter Waren, bleibt weiterhin möglich. Darüber hinaus ermöglichen wir bis zu einer Inzidenz von 150 das sogenannte „Click & Meet", also Terminshopping mit Test.“
„Wir müssen alles dafür tun die dritte Welle der Corona-Pandemie zu brechen. Denn wir haben als Staat eine Schutzpflicht für Gesundheit, Leben und die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems. Diesem Schutzauftrag werden wir gerecht. Bei unseren Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung setzen wir auf Schnelligkeit, Wirksamkeit und Akzeptanz.
Wir handeln schnell. Die bundeseinheitlichen Regeln für die Bekämpfung des Coronavirus sollen ab Samstag gelten, in den Kreisen und Städten, die eine 7-Tage-Inzidenz von über 100 haben.
Wir haben wirksame Maßnahmen beschlossen. Sie gelten in Schulen, Arbeitsstätten und im privaten Bereich.
Wir erhöhen den Schutz in den Betrieben, indem wir das Homeoffice auch für die Beschäftigten verpflichtend machen und das verpflichtende Testangebot am Arbeitsplatz verdoppeln. Wir beschränken die Kontakte im privaten Bereich und sorgen für mehr Schutz und Sicherheit in den Schulen. In diesen Bereichen findet ein großer Bereich des pandemischen Geschehens statt. Deshalb gilt eine inzidenzunabhängige Testpflicht für Schüler und Lehrer zweimal in der Woche und eine Maskenpflicht. Es ist uns nach intensiven Verhandlungen gelungen, den ursprünglichen Inzidenzwert von 200 für verpflichtenden Distanzunterricht auf 165 abzusenken. Als Union wären wir hier bereit gewesen, auch noch deutlich weiter zu gehen.
Wir setzen auf Akzeptanz der Maßnahmen.<
Die Ausgangssperre tritt erst ab 22 Uhr in Kraft. Bewegung im Freien allein bleibt sogar bis 24 Uhr möglich. Einkaufen per „Click & Collect“, also die Abholung bestellter Waren, bleibt weiterhin möglich. Darüber hinaus ermöglichen wir bis zu einer Inzidenz von 150 das sogenannte „Click & Meet", also Terminshopping mit Test.“