Stephan Stracke: Härtefallfonds für Rentenüberleitung, Spätaussiedler und jüdische Zuwanderer jetzt umsetzen. Bundesregierung muss die zugesagten Mittel in Höhe von 1 Mrd. Euro bereitstellen
Berlin. Die CDU/CSU Fraktion
hat am 6. Juli 2023 einen Antrag im Deutschen Bundestag eingebracht, um den
Fonds zur Abmilderung von Härtefällen in der Ost-West-Rentenüberleitung, für
Spätaussiedler und jüdische Zuwanderer zu erhöhen. Dazu erklärt der Allgäuer
Bundestagsabgeordnete Stephan Stracke (CSU):
„Rund 50.000 Spätaussiedler sind gezwungen, Leistungen der Grundsicherung im Alter in Anspruch zu nehmen. Das ist oftmals eine Folge der Einschnitte, die in den 1990er Jahren im Fremdrentengesetz vorgenommen wurden.
Die Spätaussiedler haben mit ihrer Lebensleistung zu unserem Wohlstand und unserer Wirtschaftsleistung beigetragen. Deshalb ist es uns als Union ein Herzensanliegen, sie für ihre Härten zu entschädigen. Unter der CDU/CSU-geführten Regierung wurde hierzu ein Härtefallfonds eingerichtet, für den der Bund und die Länder jeweils eine Milliarde Euro zur Verfügung stellen sollten. Damit wären Leistungen von bis zu 10.000 Euro pro Person möglich gewesen.
Die Ampel-Regierung hat die Bundesmittel jedoch auf 500 Mio. Euro halbiert. Weitere 500 Mio. Euro sollten die Bundesländer beisteuern. Die Mehrzahl der Bundesländer machte von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch. Deshalb werden die meisten Betroffenen lediglich 2.500 Euro Entschädigung erhalten können. Dazu kommt die viel zu kurze Antragsfrist: Die teilweise hochbetagten Berechtigten haben nur bis zum 30. September 2023 Zeit, um ihren Antrag zu stellen. Das ist deutlich zu kurz. Deshalb fordern wir die Bundesregierung dazu auf, den Fonds zeitnah auf eine Milliarde Euro aufzustocken und die Antragsfristen zu verlängern. Die Ampel hat diesen Vorschlag abgelehnt und damit den Härtefallfonds auf absolute Sparflamme gesetzt. Für die Betroffenen ist das ein Schlag ins Gesicht. Damit geben wir uns nicht zufrieden.“
Hintergrund:
Der Antrag kann hier abgerufen werden: https://dserver.bundestag.de/btd/20/073/2007385.pdf
Bei der Rentenüberleitung im Zuge der deutschen Wiedervereinigung fühlten sich viele Menschen aus den neuen Bundesländern benachteiligt, da ihnen bestimmte DDR-rentenrechtliche Zeiten oder berufsgruppenspezifische Sonderregelungen nicht anerkannt wurden. Auch bei den Spätaussiedlern und jüdischen Zuwanderern kam es zu Einschnitten bei ihren Altersrenten, nachdem in Folge des erhöhten Zuzugs in den 1980er Jahren Einschnitte in Renten nach dem Fremdrentengesetz vorgenommen wurden.
Die finanziellen Folgen dieser Regelungen sollten mit einem Härtefallfonds abgemildert werden. Die CDU/CSU-geführte Bundesregierung hatte hierfür im Haushalt 2022 eine Mrd. Euro bereitgestellt. Die Bundesländer sollten eine weitere Mrd. Euro zur Verfügung stellen. Die Ampelregierung kürzte diese Mittel des Bundes völlig unerwartet um die Hälfte. Weitere 500 Mio. Euro sollten nach Vorstellung der Bundesregierung von den Bundesländern beigesteuert werden. Die Bundesregierung konnte jedoch keine verbindliche Zusage von den Bundesländern über diese Summe erhalten. Ein komplettes Scheitern des geplanten Fonds war sehr wahrscheinlich.
Erst nachdem der Antrag der Fraktion der CDU/CSU „Umsetzung des Fonds zur Abmilderung von Härtefällen in der Ost-West-Rentenüberleitung, für Spätaussiedler und jüdische Zuwanderer garantieren“ (Bundestagsdrucksache 20/4049) auf den Weg gebracht wurde, hat die Bundesregierung im November 2022 beschlossen, eine Stiftung zur Abmilderung von Härtefällen in der Ost-West-Rentenüberleitung, für Spätaussiedler und jüdische Zuwanderer zu errichten. Die Umsetzung des Fonds über diese Stiftung blieb jedoch weit hinter den Erwartungen der Betroffenen zurück: So blieb die Bundesregierung dabei, nur den von ihr gekürzten Bundesanteil von 500 Mio. Euro für den Härtefallfonds bereitzustellen. Zusätzliche Gelder konnten von den Ländern freiwillig ergänzt werden. Lediglich vier Bundesländer sind der Stiftung bis zum Stichtag beigetreten und ein weiteres Bundesland hat seine Bereitschaft zum Beitritt erklärt. Zudem wurde die Antragsfrist für die teils hochbetagten Betroffenen viel zu kurz gewählt: Diese müssen den Antrag bis zum 30. September 2023 (Ausschlussfrist) stellen, um Leistungen aus dem Fonds erhalten zu können.
Bürger aus den neuen Bundesländern, Spätaussiedler und jüdische Zuwanderer haben in hohem Maße zu unserem Wohlstand und unserer Wirtschaftsleistung beigetragen. Deshalb ist es nur angemessen, wenn sie Leistungen aus dem von uns geplanten Fonds erhalten, um finanzielle Härten abzumildern. Deshalb fordert die CDU/CSU-Fraktion die Bundesregierung mit einem Antrag mit dem Titel „Eine Milliarde Euro für den Härtefallfonds jetzt bereitstellen und Zugang zu Entschädigungen erleichtern“ dazu auf, die Fondsmittel zu erhöhen und die Antragsfristen für die Betroffenen deutlich zu verlängern.
Foto © Tobias Koch
„Rund 50.000 Spätaussiedler sind gezwungen, Leistungen der Grundsicherung im Alter in Anspruch zu nehmen. Das ist oftmals eine Folge der Einschnitte, die in den 1990er Jahren im Fremdrentengesetz vorgenommen wurden.
Die Spätaussiedler haben mit ihrer Lebensleistung zu unserem Wohlstand und unserer Wirtschaftsleistung beigetragen. Deshalb ist es uns als Union ein Herzensanliegen, sie für ihre Härten zu entschädigen. Unter der CDU/CSU-geführten Regierung wurde hierzu ein Härtefallfonds eingerichtet, für den der Bund und die Länder jeweils eine Milliarde Euro zur Verfügung stellen sollten. Damit wären Leistungen von bis zu 10.000 Euro pro Person möglich gewesen.
Die Ampel-Regierung hat die Bundesmittel jedoch auf 500 Mio. Euro halbiert. Weitere 500 Mio. Euro sollten die Bundesländer beisteuern. Die Mehrzahl der Bundesländer machte von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch. Deshalb werden die meisten Betroffenen lediglich 2.500 Euro Entschädigung erhalten können. Dazu kommt die viel zu kurze Antragsfrist: Die teilweise hochbetagten Berechtigten haben nur bis zum 30. September 2023 Zeit, um ihren Antrag zu stellen. Das ist deutlich zu kurz. Deshalb fordern wir die Bundesregierung dazu auf, den Fonds zeitnah auf eine Milliarde Euro aufzustocken und die Antragsfristen zu verlängern. Die Ampel hat diesen Vorschlag abgelehnt und damit den Härtefallfonds auf absolute Sparflamme gesetzt. Für die Betroffenen ist das ein Schlag ins Gesicht. Damit geben wir uns nicht zufrieden.“
Hintergrund:
Der Antrag kann hier abgerufen werden: https://dserver.bundestag.de/btd/20/073/2007385.pdf
Bei der Rentenüberleitung im Zuge der deutschen Wiedervereinigung fühlten sich viele Menschen aus den neuen Bundesländern benachteiligt, da ihnen bestimmte DDR-rentenrechtliche Zeiten oder berufsgruppenspezifische Sonderregelungen nicht anerkannt wurden. Auch bei den Spätaussiedlern und jüdischen Zuwanderern kam es zu Einschnitten bei ihren Altersrenten, nachdem in Folge des erhöhten Zuzugs in den 1980er Jahren Einschnitte in Renten nach dem Fremdrentengesetz vorgenommen wurden.
Die finanziellen Folgen dieser Regelungen sollten mit einem Härtefallfonds abgemildert werden. Die CDU/CSU-geführte Bundesregierung hatte hierfür im Haushalt 2022 eine Mrd. Euro bereitgestellt. Die Bundesländer sollten eine weitere Mrd. Euro zur Verfügung stellen. Die Ampelregierung kürzte diese Mittel des Bundes völlig unerwartet um die Hälfte. Weitere 500 Mio. Euro sollten nach Vorstellung der Bundesregierung von den Bundesländern beigesteuert werden. Die Bundesregierung konnte jedoch keine verbindliche Zusage von den Bundesländern über diese Summe erhalten. Ein komplettes Scheitern des geplanten Fonds war sehr wahrscheinlich.
Erst nachdem der Antrag der Fraktion der CDU/CSU „Umsetzung des Fonds zur Abmilderung von Härtefällen in der Ost-West-Rentenüberleitung, für Spätaussiedler und jüdische Zuwanderer garantieren“ (Bundestagsdrucksache 20/4049) auf den Weg gebracht wurde, hat die Bundesregierung im November 2022 beschlossen, eine Stiftung zur Abmilderung von Härtefällen in der Ost-West-Rentenüberleitung, für Spätaussiedler und jüdische Zuwanderer zu errichten. Die Umsetzung des Fonds über diese Stiftung blieb jedoch weit hinter den Erwartungen der Betroffenen zurück: So blieb die Bundesregierung dabei, nur den von ihr gekürzten Bundesanteil von 500 Mio. Euro für den Härtefallfonds bereitzustellen. Zusätzliche Gelder konnten von den Ländern freiwillig ergänzt werden. Lediglich vier Bundesländer sind der Stiftung bis zum Stichtag beigetreten und ein weiteres Bundesland hat seine Bereitschaft zum Beitritt erklärt. Zudem wurde die Antragsfrist für die teils hochbetagten Betroffenen viel zu kurz gewählt: Diese müssen den Antrag bis zum 30. September 2023 (Ausschlussfrist) stellen, um Leistungen aus dem Fonds erhalten zu können.
Bürger aus den neuen Bundesländern, Spätaussiedler und jüdische Zuwanderer haben in hohem Maße zu unserem Wohlstand und unserer Wirtschaftsleistung beigetragen. Deshalb ist es nur angemessen, wenn sie Leistungen aus dem von uns geplanten Fonds erhalten, um finanzielle Härten abzumildern. Deshalb fordert die CDU/CSU-Fraktion die Bundesregierung mit einem Antrag mit dem Titel „Eine Milliarde Euro für den Härtefallfonds jetzt bereitstellen und Zugang zu Entschädigungen erleichtern“ dazu auf, die Fondsmittel zu erhöhen und die Antragsfristen für die Betroffenen deutlich zu verlängern.
Foto © Tobias Koch