Paketboten-Schutz-Gesetz substanziell verbessert
Heute hat der Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestag das Paketboten-Schutz-Gesetz beschlossen. Dazu erklärt der sozialpolitische Sprecher der CSU im Bundestag, Stephan Stracke, MdB:
„Grünes Licht für mehr fairen Wettbewerb in der Paketbranche und für eine bessere soziale Absicherung der Beschäftigten. Im parlamentarischen Verfahren haben wir zwei substanzielle Änderungen durchsetzen können. Damit ist der Regierungsentwurf für uns zustimmungsfähig.
Zum einen haben wir den gewerblichen Güterverkehr von der Haftungsregelung ausgenommen. Damit werden Speditionsunternehmen, die auch Pakete befördern, vom Gesetz regelmäßig nicht erfasst. Zum anderen führen wir eine wichtige bürokratische Erleichterung bei den Aufzeichnungspflichten ein. Wenn der Nachunternehmer nachweist, dass er seine Sozialbeiträge zuverlässig zahlt und eine Haftung des Hauptunternehmers von vorherein nicht in Betracht kommt, müssen die Zusteller auch nicht Buch darüber führen, für wen sie welche Pakete zustellen. Mit beiden Änderungen greifen wir zentrale Kritikpunkte aus der Sachverständigenanhörung auf.
Allerdings bleibt es dabei: Das Gesetz muss sich in der Praxis bewähren. Sonst tritt die Haftungsregelung automatisch mit Wirkung zum 1. Januar 2026 außer Kraft. Deshalb ist die Evaluation im Jahr 2023, die wir gesetzlich verankert haben, von zentraler Bedeutung. An dieser Stelle erwarte ich eine ehrliche Bestandsaufnahme.“