Neueinteilung der Bundestagswahlkreise

Neueinteilung der Bundestagswahlkreise - Stracke: Ampel-Pläne schaffen Wahlkreis-Wirrwarr

Zur vorgesehenen Wahlkreisneueinteilung für die Bundestagswahl 2025 erklärt der CSU-Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Ostallgäu Stephan Stracke:

„Mit der von der Ampel geplanten Neueinteilung wird der bisherige Wahlkreis Ostallgäu den Landkreis Ostallgäu und die kreisfreie Stadt Kaufbeuren umfassen, ein neu zu bildender Wahlkreis Memmingen-Unterallgäu den Landkreis Unterallgäu und die kreisfreie Stadt Memmingen. Diese beiden Wahlkreise sollen aus dem Wahlkreis Augsburg-Land weitere Gemeinden erhalten. Es ist zu erwarten, dass die Ampelfraktionen den Gesetzentwurf bereits im November in den Deutschen Bundestag einbringen werden.

Die Entscheidung der Ampelfraktionen erfolgte gegen die fachliche Empfehlung des Bundesinnenministeriums. Dieses hatte sich klar für einen neuen fünften Wahlkreis in der Stadt München ausgesprochen. Die Ampel ignoriert damit bewusst den Sachverstand der Experten und handelt gegen deren fachlichen Rat.

Die gewählten Wahlkreiszuschnitte sind nicht zukunftsfähig und haben nur für die kommende Bundestagswahl Bestand. Denn nach der von der Ampel beschlossenen Wahlrechtsreform gelten mit Wirkung zum 1. Januar 2026 neue Toleranzgrenzen, nach denen die Wahlkreise zwingend verändert werden müssen. Diese liegen derzeit bei ±25 Prozent und in Zukunft bei ±15 Prozent. Der neue Wahlkreis Memmingen-Unterallgäu liegt nach dem Zuschnitt durch die Ampel bei -20,4 Prozent, der Wahlkreis Ostallgäu bei -19,7 Prozent. Damit ist bereits jetzt absehbar, dass die beiden Wahlkreise bei der übernächsten Bundestagswahl erneut angepasst werden müssen. Die Kurzsichtigkeit der Ampel produziert Wahlkreis-Wirrwarr und Politikverdruss bei den Wählerinnen und Wählern. Dies wäre vermeidbar gewesen, wenn die Ampel sich für einen weiteren Wahlkreis in der Stadt München entschieden hätte.

Ein zusätzlicher Wahlkreis in der Stadt München wäre auch unter dem folgenden Gesichtspunkt vorzugswürdig gewesen: Bei der Wahlkreiseinteilung sollen die Grenzen der Gebietskörperschaften nach Möglichkeit eingehalten werden. Gegen diesen Grundsatz verstößt die Ampel ohne Not. Die Stadt München stellt eine einzige Gebietskörperschaft dar, sodass sich ein weiterer Wahlkreis unproblematisch in bestehende Strukturen eingefügt hätte.

Stattdessen müssen die beiden neuen Wahlkreise in Schwaben zwingend weitere Gemeinden aus dem Landkreis Augsburg erhalten, um die bislang geltende Toleranzgrenze von -25 Prozent zu unterschreiten. Die Zuordnung dieser Gemeinden ist rein künstlich auf dem Reißbrett entworfen und nimmt keine Rücksicht auf gewachsene Strukturen vor Ort.

Die Neuzuteilung erfolgte ohne Beteiligung des Freistaates Bayern. Normalerweise werden bei der Neueinteilung von Wahlkreisen selbstverständlich die Bundesländer beteiligt. Dies wäre in diesem Fall besonders einfach gewesen, da im gesamten Bundesgebiet nur der Freistaat Bayern einen neuen Wahlkreis erhält.

Als Bundestagsabgeordneter vertrete ich seit 14 Jahren mit großer Leidenschaft und Engagement die Interessen des bisherigen Wahlkreises Ostallgäu in Berlin. Unabhängig von der geplanten Reform werde ich mich auch in Zukunft mit voller Kraft für die Bürgerinnen und Bürger einsetzen.“

Bild © Abgeordnetenbüro