musterfoto-lg-pm-stracke.jpg

Mehr Unterstützung für pflegende Angehörige

Heute hat das Bundeskabinett das Angehörigen-Entlastungsgesetz beschlossen. Dazu erklärt der sozialpolitische Sprecher der CSU im Bundestag, Stephan Stracke, MdB:

„Angehörige von pflegebedürftigen Menschen sind die stillen Helden des Alltags. Neben der Erziehung ihrer eigenen Kinder und ihren beruflichen Pflichten kümmern sie sich zusätzlich um die Pflege ihrer Eltern und müssen in vielen Fällen ihre eigene berufliche Entwicklung und ihr Privatleben zurückstellen. Sie leisten damit einen großen Dienst an unserer ganzen Gesellschaft. Es ist deshalb ein Gebot der Gerechtigkeit, sie zu unterstützen und finanziell zu entlasten. Aus diesem Grund haben wir im Koalitionsvertrag durchgesetzt, dass auf das Einkommen der Kinder von pflegebedürftigen Eltern erst ab einem Einkommen von mehr als 100.000 Euro im Jahr zurückgegriffen werden darf. Diese Forderung haben wir zuletzt auf unserer Klausurtagung in Kloster Seeon Anfang des Jahres erneuert. Und die CSU liefert: Mit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz setzen wir die Forderung nunmehr um.

Und wir beschränken den Unterhaltsrückgriff in der Sozialhilfe nicht nur im Verhältnis von unterhaltsverpflichteten Kindern gegenüber ihren pflegebedürftigen Eltern, sondern darüber hinaus auch im Verhältnis von unterhaltsverpflichteten Eltern gegenüber ihren volljährigen Kindern. Das ist allein schon deshalb sozialpolitisch erforderlich, weil es sich bei diesen Kindern überwiegend um Menschen mit Behinderungen handelt, deren Familien durch diese Situation schon in besonderem Maße belastet sind.

Mit der Entfristung und einer finanziellen Aufstockung der durch das Bundesteilhabegesetz eingeführten unabhängigen Teilhabeberatung sowie der Einführung eines Budgets für Ausbildung schaffen wir zudem weitere wichtige Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen. Das beweist: Das Angehörigen-Entlastungsgesetz ist insgesamt ein starkes Stück Sozialpolitik mit ganz viel CSU.“