Damit es künftig nicht wieder heißt: Kind oder Karriere - Stracke ruft dazu auf, Online-Petition gegen Kürzung des Elterngeldes zu unterzeichnen © Tobias Koch

Damit es künftig nicht wieder heißt: Kind oder Karriere - Stracke ruft dazu auf, Online-Petition gegen Kürzung des Elterngeldes zu unterzeichnen

Damit es künftig nicht wieder heißt: Kind oder Karriere - Stracke ruft dazu auf, Online-Petition gegen Kürzung des Elterngeldes zu unterzeichnen  

Berlin – „Eine Bundesfamilienministerin, die beim Elterngeld kürzt, ist gegen Kinder“, so die klare Aussage des Allgäuer Bundestagsabgeordneten Stephan Stracke (CSU) mit Blick auf die Entscheidung der Ampel, den Anspruch auf Elterngeld einzuschränken. Die angekündigte Reform von Bundesfamilienministerin Lisa Paus, die Einkommensgrenze für das Elterngeld auf 150.000 Euro zu senken, bezeichnet der Abgeordnete als Schlag ins Gesicht gut ausgebildeter und hart arbeitender junger Frauen. Er fordert auf, mit einer Beteiligung an einer Online-Petition ein klares Signal gegen diese Reform zu setzen.  

„Ausgerechnet beim Elterngeld und damit bei einer der wichtigsten familienpolitischen Errungenschaften aus der Regierungszeit der Union den Rotstift des Finanzministers anzusetzen, ist ein frauenpolitischer Offenbarungseid“, macht Stracke deutlich. Die Grünen drehten damit das Rad zurück in gleichstellungspolitische Finsternis, so Stracke, der als arbeitsmarkt- und sozialpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag sozialpolitische Belange besonders im Blick hat. Er unterstützt die Initiative der Unternehmerin und Autorin Verena Pausder, die beim Deutschen Bundestag eine Petition eingereicht hat, die sich gegen die Kürzung des Elterngeldes wendet.  „Wenn innerhalb von vier Wochen 50.000 Unterschriften oder Online-Mitzeichnungen im Bundestags-Petitionsforum zusammenkommen, können wir eine öffentliche Beratung, bei der das Familienministerium Rede und Antwort stehen muss, erzwingen“, erklärt der Allgäuer Abgeordnete dazu.

Noch bis zum 4. August 2023 können Unterstützer unter dem Link https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2023/_07/_03/Petition_153198.nc.html ihre Unterschrift einreichen. Stracke weist in diesem Zusammenhang hin, dass ausschließlich über diese Plattform gültige Stimmen gezählt werden und Klicks auf anderen Plattformen nicht zählen. Für die Variante der klassischen Unterschriftenliste können Exemplare im Wahlkreisbüro in Kaufbeuren per E-Mail angefordert werden unter der Adresse stephan.stracke.wk@bundestag.de. Gesammelte Listen müssen dann gesendet werden an: Deutscher Bundestag, Petitionsausschuss, Platz der Republik 1, 11011 Berlin.

Foto © Tobias Koch