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Bund erhöht Ehrenamtspauschale und Übungsleiterfreibetrag. Stracke: „Zeichen der Wertschätzung für rund 17 Millionen Ehrenamtliche“

Berlin. Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags hat heute die Änderungen des Jahressteuergesetz 2020 beschlossen und dürfte damit für vorweihnachtliche Freude bei Vereinen und Ehrenamtlichen sorgen. „Rund 17 Millionen Menschen engagieren sich in Musik- und Sportvereinen, kirchlichen Einrichtungen oder Hilfsorganisationen. Um diesen Menschen zu zeigen, dass ihr Engagement gesehen und geschätzt wird, werden die steuerfreien Pauschalen für Übungsleiter und ehrenamtliche Helfer ab 2021 deutlich angehoben“, teilte der Allgäuer Bundestagsabgeordnete Stephan Stracke (CSU) mit. Zuletzt wurden die Pauschalen 2013 angepasst.

Ab Januar 2021 steigt die Übungsleiterpauschale von 2.400 € auf 3.000 € und die Ehrenamtspauschale von 720 € auf 840 €. „Davon profitieren alle Vereine und Engagierten im Allgäu", erklärte Stracke. „Mit der Erhöhung der Pauschalen erhalten Übungsleiter, Trainer oder Ausbilder eine deutlich höhere steuerliche Entlastung. So honorieren wir in größerem Umfang als bisher deren großen Aufwand und Einsatz in den Vereinen. Das ist auch ein deutliches Zeichen der Wertschätzung gegenüber dem Ehrenamt", so der Abgeordnete.

Weitere Entlastungen gibt es künftig auch, wenn Vereine ihre Kasse durch zusätzliche Einnahmen aufbessern. „Die Einnahmegrenze zum wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb wird um 10.000 € auf 45.000 € erhöht. Das ist eine langjährige Forderung der Vereine, die jetzt endlich erfüllt wird", berichtete Stracke. Damit müssen Vereine Einnahmen aus Veranstaltungen erst ab dieser neuen Grenze versteuern. „So bleibt mehr Geld in der Kasse, das die Vereine für dringend notwendige Investitionen oder Anschaffungen gut gebrauchen können".

Darüber hinaus werden vor allem kleine Vereine bei der Bürokratie entlastet. „Bis zu einem Betrag von 300 € reicht künftig ein vereinfachter Spendennachweis. Die Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung für kleine Körperschaften wird abgeschafft und die Mittelweitergabe unter gemeinnützigen Organisationen rechtssicher ausgestaltet“, so Stracke.

„Ich bin sehr zufrieden damit, dass es uns gelungen ist, ein umfangreiches Maßnahmenpaket für das Ehrenamt zu schnüren. Die Verhandlungen dazu waren mit dem Koalitionspartner SPD alles andere als einfach. Am Ende haben wir uns als CDU/CSU-Bundestagsfraktion durchgesetzt", erklärte Stracke. Damit das Gesetz pünktlich in Kraft treten kann, muss am 16. Dezember 2020 der Deutsche Bundestag und zwei Tage später noch der Bundesrat zustimmen.