Sitzt bald ein Allgäuer mehr im Bundestag?

Allgäu - Das Allgäu könnte nach der nächsten Bundestagswahl mit einem Abgeordneten mehr im Bundestag vertreten sein. Denn der Freistaat soll einen Wahlkreis mehr erhalten. Grund dafür ist die wachsende Bevölkerung in Bayern. Weil Sachsen-Anhalt dagegen schrumpft, wird dieses Bundesland einen Wahlkreis verlieren (wir berichten). Wo genau der Wahlkreis entstehen soll, ist zwar noch nicht endgültig entschieden, sagt der Allgäuer Bundestagsabgeordnete Stephan Thomae (FDP). Doch im Gespräch seien derzeit München und Schwaben.

Und fällt die Entscheidung zugunsten Schwabens aus, würde das Allgäu profitieren, wie aus dem Gesetzesentwurf hervorgeht. Demnach würde der neue Wahlkreis „255 Memmingen – Unterallgäu“ heißen. Die Ampel-Koalition hatte bereits im März beschlossen, dass es eine Wahlrechtsreform geben soll. Ziel ist es, den Bundestag zu verkleinern. „In dem Zuge werden auch die Wahlkreise für die Bundestagswahl neu gezogen“, sagt Thomae. Noch nicht endgültig entschieden ist laut dem FDP-Politiker aber, wie diese genau aussehen sollen, „denn die Wahlkreisreform wurde noch nicht in den Bundestag eingebracht“.

Laut dem Gesetzesentwurf, der unserer Redaktion vorliegt, könnte der neu gebildete Wahlkreis 255 aus Teilen der bisherigen Wahlkreise Augsburg Land, Neu-Ulm und Ostallgäu entstehen. Denn diese Wahlkreise hatten zuletzt über 25 Prozent mehr Einwohner als andere Wahlkreise im Durchschnitt – das ist der Grund dafür, dass sie jetzt neu geordnet werden sollen.

Nicht glücklich über den Gesetzesentwurf ist der Bundestagsabgeordnete Stephan Stracke (CSU). Sein Ostallgäuer Wahlkreis wäre von der Änderung betroffen. Eine weitere Stimme aus der Region in Berlin befürwortet Stracke zwar. Kritisch sieht er den Entwurf aber deshalb, weil dieser nicht zu Ende gedacht sei. Ein zusätzlicher Wahlkreis in München wäre sinnvoller gewesen, findet er. Vereinfacht gesagt wären von der Änderung in der Landeshauptstadt nur Straßenzüge betroffen, in Schwaben dagegen Landkreise, Verwaltungsgemeinschaften und Gemeinden.

„Die gewählten Wahlkreiszuschnitte sind nicht zukunftsfähig und haben nur für die kommende Bundestagswahl Bestand“, argumentiert Stracke. Denn bereits jetzt sei absehbar, dass die Wahlkreise bei der übernächsten Bundestagswahl erneut angepasst werden müssten, weil dann wieder neue gesetzliche Vorgaben greifen würden. „Die Kurzsichtigkeit der Ampel produziert Wahlkreis-Wirrwarr und Politikverdruss bei den Wählerinnen und Wählern“, kritisiert Stracke.