Kritik an neuer Einteilung der Wahlkreise
Unterallgäu - Dem Allgäu winkt ein weiteres Bundestagsmandat – doch das freut kaum jemanden vor Ort. Wenn die Wählerinnen im Unterallgäu 2025 zur Bundestagswahl gehen, dann erwartet sie möglicherweise ein neu definierter Wahlkreis 255. Die Regionen Kaufbeuren/Ostallgäu und Memmingen/Unterallgäu waren bisher zweigeteilt: Die Verwaltungsgemeinschaften Babenhausen, Boos, Pfaffenhausen und Erkheim gehörten zum Wahlkreis Neu-Ulm, der restliche Landkreis Unterallgäu gehörte zum Wahlkreis Ostallgäu (257), zu dem auch die Stadt Memmingen gehörte. Jetzt sollen die Wahlkreise reformiert werden, was einen zusätzlichen Stimmkreis für Bayern zur Folge hätte. Der Neuzuschnitt sieht einen Wahlkreis Memmingen-Unterallgäu vor. Dem sollen die Stadt Memmingen angehören, ebenso wie alle Unterallgäuer Gemeinden – also auch die Verwaltungsgemeinschaften Babenhausen, Boos, Pfaffenhausen und Erkheim, die bislang zum Wahlkreis Neu-Ulm gehörten. Zusätzlich sollen die Gemeinden Fischach und Schwabmünchen und die Verwaltungsgemeinschaft Stauden dazukommen, die bislang zum Wahlkreis Augsburg Land gehörten, wie das Landratsamt Unterallgäu auf Anfrage unserer Redaktion erklärt.
Dies könnte also ein „Comeback“ für einen Wahlkreis Memmingen geben, der 1965 der Wahlkreisreform zum Opfer fiel und im Wahlkreis Ostallgäu aufging. Der Neuzuschnitt beruht darauf, dass die Einwohnerzahl im Wahlkreis Ostallgäu und ebenso Augsburg-Land so stark gewachsen ist, dass gesetzlicher Handlungsbedarf besteht: Weicht die Einwohnerzahl um über 25 Prozent von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl aller Wahlkreise ab, besteht Handlungsbedarf. Die Ampel will mit dem Gesetz die nächste Sitzung des Bundesrates am 2. Februar erreichen. Wahlkreise unterscheiden sich grundsätzlich und teils deutlich von Grenzen einzelner Landkreise oder Städte, da sie im Schnitt jeweils rund 250.000 Einwohner mit deutschem Pass zählen sollen. Mit dem zusätzlichen Wahlkreis erhält der Freistaat gleichzeitig mehr Gewicht in der Bundespolitik. Die Ampelkoalition hatte bereits im März beschlossen, dass es eine Wahlrechtsreform geben soll. Ziel ist es, den Bundestag zu verkleinern. Mit der kuriosen Folge, dass es in Schwaben künftig wohl einen Abgeordneten mehr gibt. Denn Bayern erhält aufgrund des Bevölkerungszuwachses einen neuen Wahlkreis.
Der hiesige Bundestagsabgeordnete Stephan Stracke (CSU) aus Kaufbeuren spricht von „Wahlkreis-Wirrwarr“, den die Ampelkoalition in Berlin verursache. Die Entscheidung der Berliner Koalition aus SPD, Grünen und FDP sei gegen die fachliche Empfehlung des Bundesinnenministeriums erfolgt. Dieses habe sich klar für einen neuen fünften Wahlkreis in der Stadt München ausgesprochen. Die Ampel wolle mit dem Gesetz die nächste Sitzung des Bundesrates am 2. Februar erreichen. Die Wahlkreisneueinteilung steht laut Stracke dann aber noch unter dem Vorbehalt des Urteils aus dem Bundesverfassungsgericht zur Wahlrechtsreform.
Dies könnte also ein „Comeback“ für einen Wahlkreis Memmingen geben, der 1965 der Wahlkreisreform zum Opfer fiel und im Wahlkreis Ostallgäu aufging. Der Neuzuschnitt beruht darauf, dass die Einwohnerzahl im Wahlkreis Ostallgäu und ebenso Augsburg-Land so stark gewachsen ist, dass gesetzlicher Handlungsbedarf besteht: Weicht die Einwohnerzahl um über 25 Prozent von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl aller Wahlkreise ab, besteht Handlungsbedarf. Die Ampel will mit dem Gesetz die nächste Sitzung des Bundesrates am 2. Februar erreichen. Wahlkreise unterscheiden sich grundsätzlich und teils deutlich von Grenzen einzelner Landkreise oder Städte, da sie im Schnitt jeweils rund 250.000 Einwohner mit deutschem Pass zählen sollen. Mit dem zusätzlichen Wahlkreis erhält der Freistaat gleichzeitig mehr Gewicht in der Bundespolitik. Die Ampelkoalition hatte bereits im März beschlossen, dass es eine Wahlrechtsreform geben soll. Ziel ist es, den Bundestag zu verkleinern. Mit der kuriosen Folge, dass es in Schwaben künftig wohl einen Abgeordneten mehr gibt. Denn Bayern erhält aufgrund des Bevölkerungszuwachses einen neuen Wahlkreis.
Der hiesige Bundestagsabgeordnete Stephan Stracke (CSU) aus Kaufbeuren spricht von „Wahlkreis-Wirrwarr“, den die Ampelkoalition in Berlin verursache. Die Entscheidung der Berliner Koalition aus SPD, Grünen und FDP sei gegen die fachliche Empfehlung des Bundesinnenministeriums erfolgt. Dieses habe sich klar für einen neuen fünften Wahlkreis in der Stadt München ausgesprochen. Die Ampel wolle mit dem Gesetz die nächste Sitzung des Bundesrates am 2. Februar erreichen. Die Wahlkreisneueinteilung steht laut Stracke dann aber noch unter dem Vorbehalt des Urteils aus dem Bundesverfassungsgericht zur Wahlrechtsreform.