„Hin und Her“ und „Kuhhandel“
Kaufbeuren/Ostallgäu - Einige Wahlkreise in Schwaben werden für die Bundestagswahl 2025 wohl neu zugeschnitten. Der Innenausschuss des Parlaments hat mit seiner Entscheidung dafür nun die Weichen gestellt – mit voraussichtlichen Folgen für die Regionen Kaufbeuren/Ostallgäu und Memmingen/Unterallgäu. Diese Landkreise und kreisfreien Städte waren bisher gemeinsam der Bundestagswahlkreis 257 (Ostallgäu) und könnten nun geteilt werden. Beide Wahlkreise würden aus dem Augsburger Raum zudem weitere Gemeinde erhalten. Eine Reform, an der die Allgäuer Bundestagsabgeordneten Stephan Stracke (CSU) und Susanne Ferschl (Die Linke) Kritik üben. Hintergrund des Streits ist eine Reform der Wahlkreise, die von der Ampel-Koalition angeschoben wurde. Ziel ist es, den Bundestag insgesamt zu verkleinern. Mit der kuriosen Folge, dass es in Schwaben künftig wohl einen Abgeordneten mehr gibt. Denn Bayern erhält aufgrund des Bevölkerungszuwachses einen neuen Wahlkreis.
Stracke rechnet mit einem Abschluss des parlamentarischen Verfahrens im Bundestag mit der Haushaltswoche Ende Januar, denn die Ampel wolle mit dem Gesetz die nächste Sitzung des Bundesrates am 2. Februar erreichen. Die Wahlkreisneueinteilung steht laut Stracke dann aber noch unter dem Vorbehalt des Urteils aus dem Bundesverfassungsgericht zur Wahlrechtsreform. Es liegen mehrere Klagen in Karlsruhe vor, unter anderem auch von der Bundestagsfraktion von CDU/CSU. Mit einer Entscheidung rechnet Stracke, der aus Kaufbeuren stammt, frühestens im Sommer. Stracke kritisiert, dass die Reform nicht zu Ende gedacht ist.
Nachdem die Ampelpläne im Oktober bekannt geworden waren, hatten neben ihm auch weitere schwäbische Bundestagsabgeordnete moniert, dass die Zuordnung der Gemeinden aus Augsburg-Land „rein künstlich auf dem Reißbrett entworfen“ ist und keine Rücksicht auf gewachsene Strukturen vor Ort nehme. Zudem sei die Reform nicht zukunftsfähig, da die Wahlkreisgrenzen für die Bundestagswahl im Jahr 2029 wieder angepasst werden müssen, ergänzt Stracke. Das wiederum hat mit der von der Ampel beschlossenen Wahlrechtsreform zu tun, die zum 1. Januar 2026 wirksam werden soll. Demnach wären die beiden neuen Wahlkreise von der Bevölkerungszahl her nicht groß genug. Die Wahlkreisreform hätte laut Stracke also gerade einmal eine Wahlperiode lang Bestand.
Stracke rechnet mit einem Abschluss des parlamentarischen Verfahrens im Bundestag mit der Haushaltswoche Ende Januar, denn die Ampel wolle mit dem Gesetz die nächste Sitzung des Bundesrates am 2. Februar erreichen. Die Wahlkreisneueinteilung steht laut Stracke dann aber noch unter dem Vorbehalt des Urteils aus dem Bundesverfassungsgericht zur Wahlrechtsreform. Es liegen mehrere Klagen in Karlsruhe vor, unter anderem auch von der Bundestagsfraktion von CDU/CSU. Mit einer Entscheidung rechnet Stracke, der aus Kaufbeuren stammt, frühestens im Sommer. Stracke kritisiert, dass die Reform nicht zu Ende gedacht ist.
Nachdem die Ampelpläne im Oktober bekannt geworden waren, hatten neben ihm auch weitere schwäbische Bundestagsabgeordnete moniert, dass die Zuordnung der Gemeinden aus Augsburg-Land „rein künstlich auf dem Reißbrett entworfen“ ist und keine Rücksicht auf gewachsene Strukturen vor Ort nehme. Zudem sei die Reform nicht zukunftsfähig, da die Wahlkreisgrenzen für die Bundestagswahl im Jahr 2029 wieder angepasst werden müssen, ergänzt Stracke. Das wiederum hat mit der von der Ampel beschlossenen Wahlrechtsreform zu tun, die zum 1. Januar 2026 wirksam werden soll. Demnach wären die beiden neuen Wahlkreise von der Bevölkerungszahl her nicht groß genug. Die Wahlkreisreform hätte laut Stracke also gerade einmal eine Wahlperiode lang Bestand.