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Grünes Licht für die Grundrente

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages hat das Grundrentengesetz beschlossen. Dazu erklären der sozialpolitische Sprecher der CSU im Bundestag, Stephan Stracke MdB, und der zuständige Berichterstatter, Max Straubinger MdB:

„Wir wollen die Lebensleistung von Menschen honorieren, die jahrzehntelang gearbeitet, Kinder erzogen und Angehörige gepflegt haben. Für uns gilt: Leistung muss sich lohnen. Deshalb haben wir heute grünes Licht für die Grundrente gegeben. Und zwar für eine Grundrente, die zielgenau und steuerfinanziert ist. Dazu haben wir eine umfassende Einkommensprüfung durchgesetzt. Das heißt: Die Grundrente erhalten nur diejenigen Menschen, die auf eine finanzielle Unterstützung auch wirklich angewiesen sind. Die Grundrente wirkt damit auch gezielt gegen Altersarmut. Milliardenschwere Mitnahmeeffekte für Menschen, die über weitere Einkünfte verfügen oder über den Ehepartner abgesichert sind, wird es nicht geben. Daneben wird die Grundrente vollständig über Steuern finanziert. An dieser Stelle müssen Bundesminister Scholz und Heil bis September ihre konkreten Finanzierungszusagen nachliefern, damit die Finanzierung der Grundrente auch in Euro und Cent im Bundeshaushalt 2021 abgebildet ist. Fest steht: Eine Plünderung der Sozialkassen für eine Grundrente mit der Gießkanne, wie sie die SPD ursprünglich vorgeschlagen hatte, haben wir verhindert“, erklärt Stephan Stracke.

„Es bleibt dabei: Die Grundrente tritt am 1. Januar 2021 in Kraft. Allerdings steht schon heute fest, dass eine fristgerechte Auszahlung der Grundrente trotz größter Anstrengungen nicht klappen wird. Rentner, die im kommenden Jahr neu in Rente gehen und Anspruch auf Grundrente haben, erhalten voraussichtlich erstmalig im Juli 2021 die Grundrente, dann aber auch rückwirkend. Der Rentenbestand wird - beginnend mit den ältesten Jahrgängen an - sukzessive bearbeitet. Dafür braucht die Rentenversicherung Zeit bis Ende 2022“, ergänzt Max Straubinger.

„Neben der Grundrente verbessern wir für Menschen, die wenig verdienen, die betriebliche Altersversorgung. Dazu verdoppeln wir den Förderbetrag für Geringverdiener von maximal 144 Euro auf 288 Euro und heben die bestehende Einkommensgrenze von 2.200 Euro auf 2.575 Euro an. Für beide Maßnahmen nehmen wir pro Jahr 150 Millionen Euro zusätzlich in die Hand und geben der betrieblichen Altersversorgung einen zusätzlichen wichtigen Impuls. Daneben haben wir verabredet, dass das Bundesministerium der Finanzen bis Oktober 2020 Vorschläge zur Reform der Riester-Rente auf der Grundlage der Empfehlungen der Kommission „Verlässlicher Generationenvertrag“ vorlegt. Für uns ist stets der Blick auf das Gesamtversorgungsniveau im Alter und damit auch die Stärkung der zusätzlichen Altersvorsorge von zentraler Bedeutung“, erklären Stephan Stracke und Max Straubinger.