Frist für Baukindergeld verlängert

Kaufbeuren/Ostallgäu Das Bundeskabinett hat einen Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2021 verabschiedet, der eine Verlängerung für Anträge auf das Baukindergeld ermöglicht. Dafür werden Mittel eingesetzt, die pandemiebedingt ungenutzt bleiben. Das teilt der Allgäuer Bundestagsabgeordnete Stephan Stracke (CSU) mit. Ursprünglich war vorgesehen, dass Antragsteller bis zum 31. Dezember 2020 ihre Baugenehmigung beziehungsweise die Unterzeichnung des Kaufvertrages vorlegen müssen, um Anspruch auf das Baukindergeld zu haben. „Pandemiebedingt können viele Familien diese Frist aber nicht einhalten – etwa weil Kaufprozesse ins Stocken geraten sind oder Gemeinden Bebauungspläne für neue Baugebiete noch nicht, oder erst verspätet, beschließen konnten“, erklärt Stracke. Mit dem Baukindergeld fördert das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat seit September 2018 den Bau oder Kauf von selbst genutztem Wohneigentum für Familien mit Kindern.