Das gilt jetzt fürs Homeoffice

Augsburg/Berlin - Nach dem Willen der Bundesregierung sollen in den nächsten Wochen deutlich mehr Menschen von zu Hause aus arbeiten als bisher – einklagen allerdings können Beschäftigte ein Homeoffice nicht. Eine entsprechende Verordnung des Arbeitsministeriums, die unserer Redaktion vorliegt, verpflichtet die Arbeitgeber zwar, ihren Mitarbeitern „bei Büroarbeiten oder vergleichbaren Tätigkeiten“ das Arbeiten im Homeoffice zu ermöglichen, solange keine zwingenden betrieblichen Gründe dagegen sprechen. Ein Klagerecht sei damit aber nicht verbunden. Bei Problemfällen müssen Betroffene sich an die Arbeitsschutzbehörden der Länder wenden, das sind in der Regel die Gewerbeaufsichtsämter.

Bußgelder sollen nach den Worten von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) aber „nur im allergrößten Notfall“ verhängt werden.

Wirksam werden die neuen Regeln ab Mitte nächster Woche. „Sie schützten die körperliche Unversehrtheit der Beschäftigten und sicherten so mittelbar auch die Funktionsfähigkeit der Wirtschaft und des öffentlichen Sektors“, heißt es in der Verordnung. Den Vorwurf der Wirtschaft, die Koalition führe nun durch die Hintertür eine Art Rechtsanspruch auf das Arbeiten zu Hause ein, lässt der CSU-Sozialexperte Stephan Stracke allerdings nicht gelten. „Die jetzt gefundene Regelung ist nur durch die Pandemie zu begründen und überdies befristet“, betonte er gegenüber unserer Redaktion. Ursprünglich hatte Heil einen Rechtsanspruch auf 24 Tage Homeoffice im Jahr durchsetzen wollen, war damit aber am Widerstand der Union gescheitert. Aus ihrer Sicht muss dies nicht zwingend per Gesetz geregelt werden, sondern vor Ort von den Arbeitgebern.