Abgeordneter ruft zur Stimmabgabe bei Bundessozialwahl auf

Marktoberdorf - Der Allgäuer Bundestagsabgeordnete Stephan Stracke, der auch arbeitsmarkt- und sozialpolitischer Sprecher der CDU-/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ist, macht auf die Sozialwahlen 2023 aufmerksam. „Hier geht die Abstimmungsfrist in ihre letzte Phase. Noch bis Mittwoch, 31. Mai, ist die Stimmabgabe möglich“, teilte er mit. Zum ersten Mal ist eine digitale Onlinewahl möglich. Stracke ruft daher alle Wählerinnen und Wähler, die bisher noch nicht ihre Stimme abgegeben haben, auf: „Gehen Sie jetzt noch wählen. Damit können Sie unmittelbar beeinflussen, wer in den nächsten Jahren Ihre Interessen in den Kontrollgremien der Renten-, Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung vertritt.“ Die Sozialwahl ist nach Bundestags- und Europawahl die drittgrößte Wahl in unserem Land. Rund 52 Millionen wahlberechtigte Versicherte, Rentnerinnen und Rentner der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Ersatzkassen können ihre ehrenamtlichen Vertreterinnen und Vertreter in die jeweiligen Sozialparlamente wählen. Die Gewählten tragen in den Sozialparlamenten zur Funktionsfähigkeit von Renten- und Krankenversicherungen bei und geben den Versicherten Mitbestimmungsrecht bei wichtigen Entscheidungen wie etwa den Haushalten der Versicherungen, den Vorstände, Bonusprogramme oder Wahltarife.