Zwei Förderprogramme sorgen für frische Raumluft in Corona-Zeiten. Stracke: „Lüften in den Herbst- und Wintermonaten wichtig für Infektionsschutz“
Berlin. Um die Verbreitung von Sars-CoV-2 einzudämmen, haben das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und die Bayerische Staatsregierung jeweils ein Förderprogramm zur Förderung eines infektionsschutzgerechten Lüftens aufgelegt. Das berichtet der Allgäuer Bundestagsabgeordnete Stephan Stracke (CSU): „Wir haben gelernt, dass Aerosole eine entscheidende Rolle bei der Verbreitung des Corona-Virus spielen. Gerade in Innenbereich ist es daher wichtig, die Virenlast durch regelmäßige Frischluftzufuhr zu verringern.“
Im Rahmen der Förderrichtlinie zur Corona-gerechten Umrüstung von raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen) in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten des BMWi können Kommunen ihre bestehenden RLT-Anlagen um- oder aufrüsten und so zu mehr Infektionsschutz in öffentlichen Gebäuden beitragen.
„Die finanziellen Zuschüsse werden für die entsprechende Um- und Aufrüstung von stationären RLT-Anlagen gewährt. Der Zuschuss beträgt 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal jedoch 100.000 Euro pro Anlage“, so Stracke. Der Bund stellt für die Förderung insgesamt 500 Millionen Euro zur Verfügung. Antragsberechtigt sind unter anderem Kommunen, Länder, Hochschulen sowie öffentliche Unternehmen. Die Förderanträge können ab sofort bis zum 31. Dezember 2021 gestellt werden.
Auch für Schulen, die über keine RLT-Anlagen verfügen, hat Stracke gute Nachrichten. „Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus schließt mit seiner Richtlinie zur Förderung von Investitionskosten für technische Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften in Schulen (FILS-R) die Förderlücke für Schulen, die nicht durch gezieltes Fensteröffnen Lüften können“, erklärt Stracke.
Mit rund 50 Millionen Euro fördert der Freistaat Bayern unter anderem die Anschaffung mobiler Luftreinigungsgeräten mit Filterfunktion an Schulen. Anträge können ab sofort bis zum 31. Dezember 2020 gestellt werden. Zuständig sind die jeweiligen Bezirksregierungen.
„Unser aller Ziel ist es, den Schulbetrieb so lange wie möglich aufrecht zu erhalten, um zu verhindern, dass sich die für Lehrer, Eltern und Schüler gleichermaßen belastende Situation des Frühjahrs wiederholt. Gerade in den kommenden Herbst- und Wintermonaten ist regelmäßiges Lüften elementar wichtig, um die Ansteckungsgefahr mit Corona zu reduzieren“, so der Abgeordnete.
„Ich begrüße es daher sehr, dass der Bund und der Freistaat hier mit zwei Förderprogrammen wesentliche Unterstützung leisten. Ich appelliere an alle Allgäuer Einrichtungen zu prüfen, ob sie für eine Förderung in Frage kommen.“
Hintergrund
- Alle Details zur Förderrichtlinie des BMWi erhalten Sie auf dessen Internetseiten unter: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/P-R/richtlinie-bundesfoerderung-corona-gerechte-um-und-aufruestung-von-raumlufttechnischen-anlagen.pdf?__blob=publicationFile&v=4
- Das Antragsformular sowie Hinweise zur Antragstellung erhalten Sie über die Internetseiten des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle unter: https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Raumlufttechnische_Anlagen/raumlufttechnische_anlagen_node.html;jsessionid=4495B14E75978F250AE5F6F4A6FE54AD.2_cid371
- Alle Informationen zur Richtlinie zur Förderung von Investitionskosten für technische Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften in Schulen (FILS-R) des Freistaats Bayern erhalten Interessierte unter https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-600/
- Der entsprechende Förderantrag kann elektronisch bis zum 31. Dezember 2020 bei der örtlich zuständigen Bezirksregierung gestellt werden.