Wir beseitigen Missstände in der Fleischindustrie

Heute wird der Deutsche Bundestag das Arbeitsschutzkontrollgesetz beschließen. Dazu erklärt der sozialpolitische Sprecher der CSU im Bundestag, Stephan Stracke, MdB:

„Wir machen ernst und räumen mit den Missständen in der Fleischindustrie auf. Mit dem Arbeitsschutzkontrollgesetz schaffen wir Ordnung auf dem Arbeitsmarkt in der Fleischwirtschaft. Wir stärken die Arbeitnehmerrechte, die unternehmerische Verantwortung und die Sozialpartnerschaft. Wir sorgen für klare Verantwortlichkeiten im Arbeitsschutz und Arbeitsrecht. Im Kerngeschäft der industriellen Fleischproduktion dürfen künftig nur noch eigene Beschäftigte des Unternehmens tätig sein. Werkverträge und Zeitarbeit sind nicht mehr zulässig. Daneben setzen wir gemeinsam mit den Ländern auf eine konsequente Überwachung der Betriebe.
Der Metzger von nebenan ist nicht betroffen. Das Handwerk ist nicht mit der Fließbandarbeit in den Fleischfabriken und den dortigen Missständen gleichzusetzen. Deshalb nehmen wir das Handwerk weitgehend vom Anwendungsbereich des Gesetzes aus.

Wir wollen bestehende Arbeitsplätze in Deutschland erhalten. Im Gegensatz zu den Schlachthöfen brauchen die vielen mittelständisch geführten fleischverarbeitenden Betriebe in unserem Land Flexibilität, um Auftragsspitzen und saisonale Schwankungen zu bewältigen. Deshalb ermöglichen wir ihnen, die Zeitarbeit in engen Grenzen zunächst weiter zu nutzen. Der Einsatz steht unter Tarifvorbehalt. Ich erwarte von den Tarifvertragsparteien, die Gestaltungschance des Gesetzgebers verantwortungsvoll und ohne ideologische Scheuklappen zu nutzen, damit deutsche Arbeitsplätze nicht ins billigere Ausland verlagert werden.“