Wichtige Verbesserungen für Pflegebedürftige, Angehörige und Pflegekräfte

Der Deutsche Bundestag hat heute den Regierungsentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Zweites Pflegestärkungsgesetz) verabschiedet. Dazu erklärt der gesundheits- und pflegepolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Stephan Stracke MdB:

Mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetzverbessern wir die Situation von Pflegebedürftigen, ihren Angehörigen und von Pflegekräften. Kern des Gesetzentwurfs ist die Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und eines neuen Systems der Begutachtung der Pflegebedürftigkeit. Damit verbunden ist die umfassendste Modernisierung im Pflegeversicherungsrecht seit der Einführung der sozialen Pflegeversicherung vor 20 Jahren. Insbesondere sorgen wir dafür, dass sich die Pflegeleistungen künftig besser an den individuellen Bedürfnissen der Menschen orientieren. Mit unserer Reform der Pflegeversicherung sichern wir allen hilfe- und pflegebedürftigen Bürgerinnen und Bürgern auch in Zukunft eine gute Versorgung mit Pflegeleistungen.

Für die derzeit 2,8 Millionen Pflegebedürftigen stellen wir sicher, dass durch die neuen Regelungen niemand schlechter gestellt wird. Ferner werden Leistungsbeträge, die ein Mensch mit Pflegebedarf zur häuslichen Versorgung zur Verfügung hat, erneut erhöht. Auch greift die Unterstützung durch die Pflegeversicherung jetzt deutlich früher: mit dem neuen Pflegegrad 1 werden Menschen erreicht, die bislang noch keinerlei Unterstützung bekommen haben. Bis zu einer halben Million Menschen bekommen dadurch neu Zugang zu Leistungen der Pflegeversicherung.

Danebenwird die Pflegeversicherung künftig für einen deutlich größeren Personenkreis Rentenbeiträge entrichten. So können pflegende Angehörige der Pflegebedürftigen in Pflegestufe 0 erstmals überhaupt in den Genuss einer rentenrechtlichen Absicherung kommen. Für die Personalbemessung in den Pflegeeinrichtungen vor Ort wird die Selbstverwaltung auf Basis des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs ein wissenschaftlich fundiertes, praxistaugliches Verfahren erarbeiten und erproben. So geht Pflege!