Weitere finanzielle Unterstützung für Eltern
Zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes erklärt der sozialpolitische Sprecher der CSU im Bundestag, Stephan Stracke, MdB:
„Wir bringen weitere finanzielle Unterstützung für Eltern auf den Weg. Schon heute werden Eltern für den Verdienstausfall entschädigt, wenn sie wegen der corona-bedingten Schließung der Kita oder Schule die Betreuung ihrer Kinder selbst übernehmen müssen und keine anderweitige zumutbare Betreuung möglich ist. Künftig erhalten sie die Entschädigung auch dann, wenn von der zuständigen Behörde aus Gründen des Infektionsschutzes Schul- oder Betriebsferien angeordnet oder verlängert werden oder die Präsenzpflicht in einer Schule aufgehoben wird. Erfasst wird damit u.a. auch das sogenannte Distanzlernen von zu Hause. Damit greifen wir die Nöte vieler berufstätiger Eltern auf, die wegen des heute begonnenen Lockdowns die Betreuung ihrer Kinder selbst übernehmen müssen, und setzen zügig den entsprechenden Beschluss der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten vom 13. Dezember 2020 um. Dabei knüpfen wir an die bestehende Rechtslage im Infektionsschutzgesetz an. Einen neuen Entgeltfortzahlungsanspruch, wie ihn Bundesminister Heil vorgeschlagen hatte, haben wir abgelehnt. Diesen neuen Anspruch hätten allein die Arbeitgeber finanzieren müssen, obwohl die Betreuungsprobleme durch staatliches Handeln verursacht worden sind. Zudem ringen viele Betriebe derzeit um ihre Existenz. Weitere Kostenbelastungen wären deshalb der falsche Weg gewesen und hätten Arbeitsplätze gefährdet.“