Vorschläge von Nahles nicht zustimmungsfähig

Zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze erklärt der arbeitsmarktpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Stephan Stracke:

„Der Gesetzentwurf von Frau Nahles ist nicht zustimmungsfähig. Er geht in entscheidenden Teilen weit über den Koalitionsvertrag hinaus, schafft neue Bürokratie und konterkariert die Aufgabenteilung und Spezialisierung, die gerade durch die Digitalisierung zunehmend wichtiger wird. Man kann nicht lautstark die Arbeit 4.0 ausrufen und gleichzeitig mit Überregulierungen die moderne, arbeitsteilige Wirtschaft in das Industriezeitalter zurückwerfen. Offenbar weiß im Hause Nahles die eine Hand nicht, was die andere macht.

Richtig ist: Zeitarbeit darf nicht zu Lohndumping führen. Für uns gilt der Grundsatz „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“. Allerdings lehnen wir Eingriffe in die Tarifautonomie ab. Wir brauchen tarifliche Öffnungsklauseln zur Höchstüberlassungsdauer, von der auch nicht unmittelbar tarifgebundene Unternehmen Gebrauch machen können. Zudem besteht die große Sorge, dass das mit Branchenzuschlagstarifverträgen austarierte Tarifsystem entwertet wird, zum Schaden der Zeitarbeitnehmer. Zwar gut gemeint, aber nicht gut gemacht. An dieser Stelle hat sich Frau Nahles in ihrer Regulierungswut verrannt.

Für uns gilt: Wo ein Werkvertrag draufsteht, muss ein Werkvertrag drin sein. Einen Missbrauch von Werkvertragsgestaltungen zulasten von Arbeitnehmern lehnen wir entschieden ab. Allerdings tragen wir gesetzliche Vermutungstatbestände und Beweislastregeln nicht mit. Der vorgesehene gesetzliche Kriterienkatalog ist praxisfremd. Damit würden künftig bei ganz typischen Werk- und Dienstverträgen vielfach Arbeitsverhältnisse vermutet. Eine solche unsinnige Überregulierung ist für die Betriebe nicht akzeptabel. Die Folge wäre eine neue Bürokratiewelle, ähnlich wie wir sie bereits beim Mindestlohn erlebt haben.“