Treffen mit Gewerkschaft NGG: Reger Meinungsaustausch zum Thema Mindestlohn, Werkverträge und Tarifeinheit

Anlässlich der Vorstandssitzung der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten der Region Allgäu hat es ein Diskussionsgespräch mit dem stellvertretenden Landesgruppenvorsitzenden und sozialpolitischen Sprecher der CSU im Deutschen Bundestag, dem Allgäuer Abgeordneten Stephan Stracke MdB (CSU) gegeben. Die Schwerpunkte waren Mindestlohn, Leiharbeit und Werkverträge und das Gesetz zur Tarifeinheit.

Der Mindestlohn wurde von den Gewerkschaftern als Erfolg auf ganzer Linie bezeichnet. Von Gewerkschaftsseite wurde eindringlich davor gewarnt, Änderungen aufgrund der Lobbyarbeit der Arbeitgeberseite vorzunehmen. Der Mindestlohn würde ohne Kontrollen und Aufzeichnung der Arbeitszeiten nicht funktionieren. „Diejenigen, die jetzt dagegen Stimmung machen würden, wären auch diejenigen, die vor Einführung der Aufzeichnungspflicht gegen das Arbeitszeitgesetz verstoßen und Überstunden nicht ausbezahlt hätten“, heißt es von Seiten der NGG. Stracke entgegnete, dass die Aufzeichnungspflichten praxisgerechter werden müssten. „Kaum jemand der Arbeitgeber beklagt sich über die 8,50 Euro. Große Probleme gibt es aber durch ein Übermaß an Bürokratie, bei der Abgrenzung von beruflicher Tätigkeit und Ehrenamt und der Auftraggeberhaftung“. Wie der Abgeordnete weiter ausführte, bedürfe es vernünftiger Lösungen. Mit diesem Ziel führe die Union weiterhin Gespräche mit Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles.

Auch wurden die im Koalitionsvertrag festgehaltenen Absprachen zur Regelung der Leiharbeit und Werkverträge angesprochen. Wichtig wäre bei Leiharbeit die Regelung der maximalen Überlassungsdauer. Und eine klare rechtliche Begrenzung der Werkverträge, um die Aufspaltung der Belegschaften innerhalb eines Betriebes zu verhindern. Eine solche Begrenzung lehnte Stracke als Eingriff in die unternehmerische Freiheit ab. Allerdings müsse sichergestellt werden, dass es sich um echte Werkverträge handele und nicht um einen Etikettenschwindel. Hierzu gäbe es bereits eine klare Rechtsprechung. Gesetzlicher Handlungsbedarf bestehe aus Sicht des Abgeordneten nicht.

Obwohl die Meinungen zu besagten Themen teilweise weit auseinander lagen, haben beide Seiten am Ende betont, dass ein solcher Meinungsaustausch sinnvoll ist und auch in Zukunft immer wieder stattfinden muss.