Tarifeinheitsgesetz weitgehend verfassungsgemäß

Heute hat das Bundesverfassungsgericht das Gesetz zur Tarifeinheit für weitgehend verfassungsgemäß erklärt. Dazu erklärt der arbeitsmarktpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Stephan Stracke:

Das Tarifeinheitsgesetz ist im Kern verfassungsgemäß. Mit seinem heutigen Urteil hat das Bundesverfassungsgericht zentrale Zweifel ausgeräumt. Allerdings muss der Gesetzgeber bis Ende 2018 nachbessern und Interessen der Angehörigen von Minderheitsgewerkschaften stärker als bisher berücksichtigen. Ich begrüße die Entscheidung und hoffe, dass von ihr befriedende Wirkung ausgeht. Es bleibt dabei: Mit dem Tarifeinheitsgesetz wird die Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie gesichert, indem Tarifkollisionen von verschiedenen Gewerkschaften für ein und dieselbe Arbeitnehmergruppe in einem Betrieb aufgelöst werden. Dabei wird die Tarifeinheit nach dem betriebsbezogenen Mehrheitsprinzip geregelt: Es gilt der Tarifvertrag, dessen Interessenausgleich die größte Akzeptanz in der Belegschaft besitzt. Allerdings sind die bestehenden Verfahrensregelungen zum Schutz der Belange der Angehörigen von Minderheitsgewerkschaften nicht ausreichend. Bei der gesetzlichen Ausgestaltung der Tarifkollision muss der Gesetzgeber der nächsten Legislaturperiode deshalb einen neuen Anlauf unternehmen und dazu eine tragfähige Lösung entwickeln. Nach dem heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts gibt es weder Gewinner noch Verlierer. Denn Gewerkschaftspluralität und Koalitionsfreiheit bleiben insgesamt gewahrt.“