Stundung der Sozialversicherungsbeiträge für die Monate März und April
Kurzfristig ist es gestern noch gelungen, dass alle von der Corona-Krise betroffenen Unternehmen sich die Sozialversicherungsbeiträge für die Monate März und April 2020 stunden lassen können.
Betroffene Unternehmen können sich bis spätestens am morgigen Donnerstag, den 26.03.2020, formlos unter Bezug auf Notlage durch die Corona-Krise und Paragraf § 76 SGB IV direkt an ihre jeweils zuständigen Krankenkassen wenden, die ihre Sozialversicherungsbeiträge erhebt, um sich diese für den Monat März stunden zu lassen.
Die Pressemitteilung des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherung finden Sie hier: https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/presse/pressemitteilungen/2020/PM_2020-03-25_Beitragsstundungen.pdf
Den Musterantrag für die Krankenkasse finden Sie hier: