Studien an Nichteinwilligungsfähigen unter strengen Auflagen möglich

Am Freitag hat der Deutsche Bundestag das 4. AMG-Änderungsgesetz beschlossen. Dazu erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Stephan Stracke MdB:

„Mit dem 4. AMG-Änderungsgesetz werden Studien, beispielsweise im Bereich Demenzforschung, an nicht einwilligungsfähigen Erwachsenen ermöglicht, auch wenn sie für den Betroffenen keinen individuellen Nutzen haben. Letztlich kann dadurch ein schnellerer Zugang zu medizinischer Forschung für die Patienten entstehen. Die Entscheidung haben wir uns nicht leicht gemacht. Wir mussten die ethisch schwierige Abwägung zwischen dem Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen und dem Schutz ihrer körperlichen Unversehrtheit treffen. Durch verschiedene Auflagen wurden hier jedoch wichtige Haltelinien zum Schutz der nichteinwilligungsfähigen Personen geschaffen: Grundsätzlich sollen solche Studien verboten sein. Nur unter strengen Voraussetzungen – insbesondere nach einer ärztlichen Aufklärung und mit ausdrücklicher Zustimmung des Betroffenen zu einem Zeitpunkt, an dem er noch über seine vollständigen geistigen Kräfte verfügt – sollen sie zulässig sein. Zusätzlich muss vor der Studie auch der gesetzliche Betreuer ärztlich aufgeklärt werden und seine Zustimmung erteilen. Mit diesen Haltelinien konnten wir dem Gesetz nun zustimmen.“