Stracke: Jetzt für neues Investitionsprogramm bewerben!

Allgäu/Berlin – Landwirtschaftliche Museen können sich ab dem 1. April 2021 für das neue Soforthilfeprogramm bewerben, das das Bundeslandwirtschaftsministerium mit zwei Millionen Euro unterstützt. Dies teilt der Allgäuer Bundestagsabgeordnete Stephan Stracke (CSU) mit.

Das neue Soforthilfeprogramm ist Teil des Soforthilfeprogramms Heimatmuseen und landwirtschaftliche Museen 2021 der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien. Es richtet sich gezielt an landwirtschaftliche Museen in Städten und Gemeinden mit bis zu 30.000 Einwohnern oder Orten mit ländlichem Charakter. Ausstellungsschwerpunkte müssen mit den Themen Landwirtschaft, Lebensmittelproduktion, Ernährung, Gartenbau, Weinbau oder Fischerei verknüpft sein. „Gefördert werden durch das Programm investive Maßnahmen beispielsweise zur Verbesserung der Barrierefreiheit, zur Ausstellungsmodernisierung sowie zum Erhalt von Ausstellungsräumen. Außerdem können aus dem Programm auch Mittel für Anschaffungen für die Verwaltung und zur Durchführung von Veranstaltungen beantragt werden“, erklärt der Abgeordnete.

"Dies ist ein großer Erfolg für die Museen in ländlichen Räumen und ein echter Beitrag zu gleichwertigen Lebensbedingungen – denn so können die vielfach ehrenamtlich getragenen Museen in ländlichen Räumen ihre wertvolle Arbeit auch zukünftig leisten", so Stracke. Durchgeführt wird die Maßnahme vom Deutschen Verband für Archäologie e.V. (DVA).

„Ich empfehle den entsprechenden Museen und Sammlungen im Allgäu, sich um die Fördermittel aus dem Soforthilfeprogramm des Bundeslandwirtschaftsministeriums zu bewerben. Es sind gerade die kleinen, regional verankerten Museen, die jede Unterstützung zur Weiterentwicklung gebrauchen können“, betont Stracke in diesem Zusammenhang. Der Abgeordnete macht deutlich, dass die Förderung gerade in der aktuellen Situation elementare Investitionen für die oft von ehrenamtlich Engagierten getragenen Vereine und Initiativen der landwirtschaftlichen Museen unterstützen kann.

Eine Förderung bis zu 50.000 Euro kann ab dem 1. April 2021 beim DVA auf der Webseite www.dva-soforthilfeprogramm.de beantragt werden. Dort sind alle Details der Ausschreibung zu finden. Die Prüfung und Bewilligung der Anträge erfolgt nach dem zeitlichen Eingang der vollständigen Antragsunterlagen.