Stracke: Bis zum 31. Mai noch teilnehmen!
Berlin/Allgäu - Der Allgäuer Bundestagsabgeordnete
Stephan Stracke, der auch arbeitsmarkt- und sozialpolitischer Sprecher der
CDU-/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ist, macht auf die Sozialwahlen 2023
aufmerksam. "Hier geht die Abstimmungsfrist in ihre letzte Phase. Noch bis
zum 31. Mai 2023 ist die Stimmabgabe möglich", teilt er mit. Zum ersten
Mal in der deutschen Geschichte ist für viele Stimmberechtigte sogar eine
digitale Onlinewahl möglich.
Stracke ruft daher alle Wählerinnen und Wähler, die bisher noch nicht ihre Stimme abgegeben haben, auf: "Gehen Sie jetzt noch wählen, um Ihre Vertreter in der sozialen Selbstverwaltung zu bestimmen. Damit können Sie unmittelbar beeinflussen, wer in den nächsten Jahren Ihre Interessen in den Kontrollgremien der Renten-, Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung vertritt."
Die Sozialwahl ist nach Bundestags- und Europawahl die drittgrößte Wahl in unserem Land. Rund 52 Millionen wahlberechtigte Versicherte, Rentnerinnen und Rentner der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Ersatzkassen können ihre ehrenamtlichen Vertreterinnen und Vertreter in die jeweiligen Sozialparlamente wählen.
Die Gewählten tragen in den Sozialparlamenten zur Funktionsfähigkeit von Renten- und Krankenversicherungen bei und geben den Versicherten Mitbestimmungsrecht bei wichtigen Entscheidungen wie zum Beispiel den Haushalten der Versicherungen, den Vorstände, Bonusprogramme oder Wahltarife.
Stracke ruft daher alle Wählerinnen und Wähler, die bisher noch nicht ihre Stimme abgegeben haben, auf: "Gehen Sie jetzt noch wählen, um Ihre Vertreter in der sozialen Selbstverwaltung zu bestimmen. Damit können Sie unmittelbar beeinflussen, wer in den nächsten Jahren Ihre Interessen in den Kontrollgremien der Renten-, Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung vertritt."
Die Sozialwahl ist nach Bundestags- und Europawahl die drittgrößte Wahl in unserem Land. Rund 52 Millionen wahlberechtigte Versicherte, Rentnerinnen und Rentner der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Ersatzkassen können ihre ehrenamtlichen Vertreterinnen und Vertreter in die jeweiligen Sozialparlamente wählen.
Die Gewählten tragen in den Sozialparlamenten zur Funktionsfähigkeit von Renten- und Krankenversicherungen bei und geben den Versicherten Mitbestimmungsrecht bei wichtigen Entscheidungen wie zum Beispiel den Haushalten der Versicherungen, den Vorstände, Bonusprogramme oder Wahltarife.