Statement zur Rentenerhöhung und Rentenüberleitung
"Für 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner steigen die
Renten zum 1. Juli 2023 in den alten Bundesländern um 4,39 Prozent und in den
neuen Bundesländern um 5,86 Prozent. Das bedeutet für die Rente eines
Durchschnittsverdieners mit 45 Beitragsjahren für 2023 im Westen 426 Euro mehr
und im Osten 558 Euro. Das ist in den alten Bundesländern die dritthöchste
Anhebung seit der Wiedervereinigung 1990. Die Angleichung der Rentenwerte in
Ost und West wird 2023 vollendet, zwei Jahre früher als ursprünglich geplant.
Angesichts der immensen Kostensteigerungen für die Privathaushalte in unserem Land ist diese Rentenerhöhung ein wichtiger Beitrag zur Entlastung der Rentnerinnen und Rentner in Deutschland. Diese Rentenerhöhung von insgesamt rund 17,7 Mrd. Euro war nur möglich durch die erfolgreiche Wirtschaftspolitik der unionsgeführten Bundesregierung in den vergangenen Jahren. Besonders hervorzuheben ist, dass die Rentenangleichung zwischen alten und neuen Bundesländern zwei Jahre früher erfolgt als ursprünglich vorgesehen. Unter der unionsgeführten Bundesregierung war diese Rentenangleichung 2017 beschlossen worden. Jetzt vollendet sich die deutsche Einheit auch im Rentenrecht."
Angesichts der immensen Kostensteigerungen für die Privathaushalte in unserem Land ist diese Rentenerhöhung ein wichtiger Beitrag zur Entlastung der Rentnerinnen und Rentner in Deutschland. Diese Rentenerhöhung von insgesamt rund 17,7 Mrd. Euro war nur möglich durch die erfolgreiche Wirtschaftspolitik der unionsgeführten Bundesregierung in den vergangenen Jahren. Besonders hervorzuheben ist, dass die Rentenangleichung zwischen alten und neuen Bundesländern zwei Jahre früher erfolgt als ursprünglich vorgesehen. Unter der unionsgeführten Bundesregierung war diese Rentenangleichung 2017 beschlossen worden. Jetzt vollendet sich die deutsche Einheit auch im Rentenrecht."