Spätaussiedler profitieren besonders vom Grundrentengesetz

Uu den Auswirkungen des Grundrentengesetzes auf die rentenrechtliche Situation von Spätaussiedlern erklärt der sozialpolitische Sprecher der CSU im Bundestag, Stephan Stracke MdB:

„Wir wollen Rentennachteile bei Spätaussiedlern beseitigen. Aussiedler und Spätaussiedler sind häufig von Altersarmut betroffen, weil ihre frühere Tätigkeit im Herkunftsland nicht vollständig bei der Rente berücksichtigt wird. Die entstandenen Nachteile wollen wir ausgleichen. Wir wollen vor allem erreichen, dass ihre niedrigen Renten angehoben werden. So haben wir es als CSU in unserem Bayernplan im Vorfeld der Bundestagswahl 2017 beschlossen und anschließend im Koalitionsvertrag durchgesetzt. An der Umsetzung des Koalitionsvertrages arbeiten wir zurzeit.

Einen ersten Schritt zur Verbesserung der rentenrechtlichen Situation von Spätaussiedlern erreichen mit dem Grundrentengesetz, das wir heute im Deutschen Bundestag beschlossen haben. Die im Ausland zurückgelegten Beitragszeiten der Betroffenen werden deutschen Beitragszeiten gleichgestellt. Damit werden viele Spätaussiedler auf die erforderlichen 33 Beitragsjahre für die Grundrente kommen. Da sich die im Zuge der Deutschen Einheit mit Rücksicht auf die Rentensituation in den neuen Ländern erfolgten Leistungseinschränkungen im Fremdrentenrecht besonders nachteilig auf ihre Renten ausgewirkt haben und sie damit heute im Alter häufig auf Grundsicherungsleistungen angewiesen sind, dürften Spätaussiedler in vielen Fällen einen Anspruch auf Grundrente haben, weil sich die gesetzliche Deckelung im Fremdrentenrecht auf 25 bzw. 40 Entgeltpunkte bei der Grundrente nicht auswirkt.

Auch von den neuen Freibeträgen in der Grundsicherung im Alter dürften sie in vielen Fällen profitieren. Auf diese Weise wird unser Anliegen, rentenrechtliche Nachteile von Spätaussiedlern im Sinne der sozialen Gerechtigkeit auszugleichen, durch das Grundrentengesetz aufgegriffen und umgesetzt.“