„Rehakliniken leiden massiv“ - Gesundheitspolitischer Austausch in der m&i-Klinikgruppe Enzensberg
Hopfen am See – Vertreter der m&i-Klinikgruppe Enzensberg trafen sich am 18. Juni 2021 mit dem Bayerischen Staatsminister für Gesundheit und Pflege, Klaus Holetschek, und dem Allgäuer Bundestagsabgeordneten Stephan Stracke (beide CSU), um über die Auswirkungen der COVID-Pandemie für die Akut- und Rehakliniken sowie die Personalausstattung der Zukunft zu sprechen.
„Die Corona-Pandemie ist nicht spurlos an uns vorübergegangen. Im Akutbereich gab es gute Ausgleichszahlungen. Die Rehakliniken aber leiden massiv“, fasst Etzel Walle, Geschäftsführer der Klinikgruppe Enzensberg, die aktuelle Situation zusammen. Trotz allem habe man wegen der Pandemie keine Mitarbeiter entlassen und das Instrument der Kurzarbeit nur punktuell einsetzen müssen. „Wir wissen um die soziale Verantwortung als Arbeitgeber“, so Walle.
Mit Blick auf die demografische Entwicklung zeichnet sich ein eklatanter Mangel an Fachkräften im ärztlichen und pflegerischen Bereich ab. Per Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV) des Bundesgesundheits-ministeriums wurden zum 1. Januar 2019 konkrete Zahlen für Fachkräfte in sog. pflegesensitiven Klinikbereichen festgesetzt. „Die festgesetzten Untergrenzen für das Pflegepersonal sind für pflegesensitive Bereiche gut und wichtig. In der konservativen Akut-Orthopädie oder Diabetologie sind sie jedoch in der jetzigen Form nicht sinnvoll“, erklärte Veronika Diepolder von der zentralen Geschäftsleitung für Finanzen, Controlling und Einkauf. Laut PpUGV ist die maximale Anzahl von Patienten pro Pflegefachkraft z.B. für die Bereiche der Chirurgie, zu der aktuell auch die konservative Akut- Orthopädie zählt, identisch, obwohl die Patienten einen anderen Bedarf haben. Um diese Vorgaben erfüllen zu können, sei ein enormer Stellenaufbau bei gleichbleibendem Arbeitsaufkommen notwendig.
„Hier werden unnötig Kosten produziert und Pflegefachkräfte den Bereichen entzogen, in denen sie dringend benötigt werden“, gibt Walle zu bedenken. Er appellierte, Ausnahmeregelungen für solche Bereiche zu vereinbaren bzw. die Fachabteilungsschlüssel anzupassen. „Mit Blick auf den enormen Dokumentations- und Steuerungsaufwand für die Pflege muss dieses administrative Monstrum entbürokratisiert werden“, ergänzte Alexander Heim, kaufmännischer Direktor der m&i-Fachklinik Enzensberg.
Gesundheitsminister Klaus Holetschek betonte: „Ich halte die PpUGV mit den Mindestpersonalvorgaben für ein wichtiges und hilfreiches Instrument, um Pflegekräfte und Patient:innen zu schützen. Ich teile aber die Auffassung, dass die PpUGV mit ihren pauschalisierten und zu undifferenzierten Vorgaben den beschriebenen Sonderfällen nicht gerecht wird. Ich sehe hier einen klaren Weiterentwicklungsbedarf. Die Situation auf dem Arbeitsmarkt ist gerade schwierig. Das heißt: Die Pflegekräfte, die wir haben, müssen zielgerichtet an den Stellen eingesetzt werden, an denen sie die Patienten auch tatsächlich benötigen. Hierfür sind flexiblere Handhabungen und ein stärker an den Anforderungen der Praxis ausgerichteter Personal-Skill-Mix notwendig. Ich fordere den Bund auf, hier nachzubessern.“
Long- und Post-COVID-Rehabilitation
Der Bayerische Staatsminister für Gesundheit und Pflege verwies bei seinem Besuch auch auf die große Bedeutung der Rehakliniken: „Die medizinische Rehabilitation hat im Gesundheitswesen eine herausragende Bedeutung. Bayern ist führend, wenn es um Rehakliniken und ihre Behandlungsangebote geht“, erklärte Holetschek weiter. Dr. med. Hans-Jürgen Gdynia, Chefarzt der Neurologie/Geriatrie der m&i-Fachklinik Enzensberg, berichtete in diesem Zusammenhang, wie die Rehakliniken den Krankenhäusern und Niedergelassenen in den letzten Monaten den Rücken freigehalten und zugleich die Versorgung der Rehabilitanden aufrecht erhalten haben.
„Unsere Klinikgruppe ist gut aufgestellt, obwohl in den letzten 15 Monaten massiv Erlöse weggefallen sind. Dass die Klinikgruppe das überleben konnte, ist v.a. auch dem schnellen Eingreifen der Politik zu verdanken, die Gesetzespakete zur Unterstützung der Kliniken auf den Weg brachte", betonte Walle. Beispiellos sei die Unterstützung des Freistaats Bayern zu Beginn der Pandemie gewesen. Nicht gut angelaufen sind laut Diepolder hingegen die Zahlungen der befristeten Zuschlagsvergütung Corona bedingter Mehraufwendungen für die Hygiene- und Organisationsmaßnahmen in den Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen. Mit dem zum 1. Januar 2021 in Kraft getretenen Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz (GPVG) verabschiedete der Gesetzgeber zwar die Regelung des § 111 Abs. 5 SGB V, wonach Rehakliniken Mindererlöse oder Mehrkosten für einen definierten Zeitraum bei den Kostenträgern geltend machen können. Bislang seien aber keine Gelder geflossen. „Damit sich die Rehabilitationskliniken auf die Versorgung der Long- und Post-COVID-Patienten konzentrieren können, müssen die finanziellen Auswirkungen der Krise für sie weiterhin abgefedert und die Liquidität gesichert sein", forderte Walle in diesem Kontext. Dies beinhalte auch die politische Entscheidung, dass Long- und Post-COVID im vorhandenen System der Rehakliniken behandelt und finanziert werde. „Im neurologischen Spektrum ist das z.B. das Phasenmodell von der Akutversorgung über die Frührehabilitation bis zur Nachsorge und berufliche Rehabilitation.“ Diepolder ergänzte: „Hier wäre ein Fachabteilungsschlüssel Post-COVID mit sachgerechter Vergütung sinnvoll, die je nach Schwere der Erkrankung der Patienten abgestuft werden kann.“
Stephan Stracke, Bundestagsabgeordneter für den Wahlkreis Ostallgäu, sicherte seine Unterstützung der Einrichtungen und ihrer Mitarbeiter zu. „Die Akut- und Rehakliniken verdienen höchsten Respekt für die in den letzten Monaten geleistete Arbeit.“ Der Bund habe den finanziellen Ausgleichsbedarf für die Rehakliniken weiter im Blick, so der stellvertretende Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag abschließend.
„Die Corona-Pandemie ist nicht spurlos an uns vorübergegangen. Im Akutbereich gab es gute Ausgleichszahlungen. Die Rehakliniken aber leiden massiv“, fasst Etzel Walle, Geschäftsführer der Klinikgruppe Enzensberg, die aktuelle Situation zusammen. Trotz allem habe man wegen der Pandemie keine Mitarbeiter entlassen und das Instrument der Kurzarbeit nur punktuell einsetzen müssen. „Wir wissen um die soziale Verantwortung als Arbeitgeber“, so Walle.
Mit Blick auf die demografische Entwicklung zeichnet sich ein eklatanter Mangel an Fachkräften im ärztlichen und pflegerischen Bereich ab. Per Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV) des Bundesgesundheits-ministeriums wurden zum 1. Januar 2019 konkrete Zahlen für Fachkräfte in sog. pflegesensitiven Klinikbereichen festgesetzt. „Die festgesetzten Untergrenzen für das Pflegepersonal sind für pflegesensitive Bereiche gut und wichtig. In der konservativen Akut-Orthopädie oder Diabetologie sind sie jedoch in der jetzigen Form nicht sinnvoll“, erklärte Veronika Diepolder von der zentralen Geschäftsleitung für Finanzen, Controlling und Einkauf. Laut PpUGV ist die maximale Anzahl von Patienten pro Pflegefachkraft z.B. für die Bereiche der Chirurgie, zu der aktuell auch die konservative Akut- Orthopädie zählt, identisch, obwohl die Patienten einen anderen Bedarf haben. Um diese Vorgaben erfüllen zu können, sei ein enormer Stellenaufbau bei gleichbleibendem Arbeitsaufkommen notwendig.
„Hier werden unnötig Kosten produziert und Pflegefachkräfte den Bereichen entzogen, in denen sie dringend benötigt werden“, gibt Walle zu bedenken. Er appellierte, Ausnahmeregelungen für solche Bereiche zu vereinbaren bzw. die Fachabteilungsschlüssel anzupassen. „Mit Blick auf den enormen Dokumentations- und Steuerungsaufwand für die Pflege muss dieses administrative Monstrum entbürokratisiert werden“, ergänzte Alexander Heim, kaufmännischer Direktor der m&i-Fachklinik Enzensberg.
Gesundheitsminister Klaus Holetschek betonte: „Ich halte die PpUGV mit den Mindestpersonalvorgaben für ein wichtiges und hilfreiches Instrument, um Pflegekräfte und Patient:innen zu schützen. Ich teile aber die Auffassung, dass die PpUGV mit ihren pauschalisierten und zu undifferenzierten Vorgaben den beschriebenen Sonderfällen nicht gerecht wird. Ich sehe hier einen klaren Weiterentwicklungsbedarf. Die Situation auf dem Arbeitsmarkt ist gerade schwierig. Das heißt: Die Pflegekräfte, die wir haben, müssen zielgerichtet an den Stellen eingesetzt werden, an denen sie die Patienten auch tatsächlich benötigen. Hierfür sind flexiblere Handhabungen und ein stärker an den Anforderungen der Praxis ausgerichteter Personal-Skill-Mix notwendig. Ich fordere den Bund auf, hier nachzubessern.“
Long- und Post-COVID-Rehabilitation
Der Bayerische Staatsminister für Gesundheit und Pflege verwies bei seinem Besuch auch auf die große Bedeutung der Rehakliniken: „Die medizinische Rehabilitation hat im Gesundheitswesen eine herausragende Bedeutung. Bayern ist führend, wenn es um Rehakliniken und ihre Behandlungsangebote geht“, erklärte Holetschek weiter. Dr. med. Hans-Jürgen Gdynia, Chefarzt der Neurologie/Geriatrie der m&i-Fachklinik Enzensberg, berichtete in diesem Zusammenhang, wie die Rehakliniken den Krankenhäusern und Niedergelassenen in den letzten Monaten den Rücken freigehalten und zugleich die Versorgung der Rehabilitanden aufrecht erhalten haben.
„Unsere Klinikgruppe ist gut aufgestellt, obwohl in den letzten 15 Monaten massiv Erlöse weggefallen sind. Dass die Klinikgruppe das überleben konnte, ist v.a. auch dem schnellen Eingreifen der Politik zu verdanken, die Gesetzespakete zur Unterstützung der Kliniken auf den Weg brachte", betonte Walle. Beispiellos sei die Unterstützung des Freistaats Bayern zu Beginn der Pandemie gewesen. Nicht gut angelaufen sind laut Diepolder hingegen die Zahlungen der befristeten Zuschlagsvergütung Corona bedingter Mehraufwendungen für die Hygiene- und Organisationsmaßnahmen in den Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen. Mit dem zum 1. Januar 2021 in Kraft getretenen Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz (GPVG) verabschiedete der Gesetzgeber zwar die Regelung des § 111 Abs. 5 SGB V, wonach Rehakliniken Mindererlöse oder Mehrkosten für einen definierten Zeitraum bei den Kostenträgern geltend machen können. Bislang seien aber keine Gelder geflossen. „Damit sich die Rehabilitationskliniken auf die Versorgung der Long- und Post-COVID-Patienten konzentrieren können, müssen die finanziellen Auswirkungen der Krise für sie weiterhin abgefedert und die Liquidität gesichert sein", forderte Walle in diesem Kontext. Dies beinhalte auch die politische Entscheidung, dass Long- und Post-COVID im vorhandenen System der Rehakliniken behandelt und finanziert werde. „Im neurologischen Spektrum ist das z.B. das Phasenmodell von der Akutversorgung über die Frührehabilitation bis zur Nachsorge und berufliche Rehabilitation.“ Diepolder ergänzte: „Hier wäre ein Fachabteilungsschlüssel Post-COVID mit sachgerechter Vergütung sinnvoll, die je nach Schwere der Erkrankung der Patienten abgestuft werden kann.“
Stephan Stracke, Bundestagsabgeordneter für den Wahlkreis Ostallgäu, sicherte seine Unterstützung der Einrichtungen und ihrer Mitarbeiter zu. „Die Akut- und Rehakliniken verdienen höchsten Respekt für die in den letzten Monaten geleistete Arbeit.“ Der Bund habe den finanziellen Ausgleichsbedarf für die Rehakliniken weiter im Blick, so der stellvertretende Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag abschließend.