Regelwerk zur Migration
Unsere Position ergibt sich aus dem Regierungsprogramm sowie aus den gemeinsamen Beschlüssen von CDU und CSU. Wir bekennen uns zum Recht auf Asyl im Grundgesetz sowie zur Genfer Flüchtlingskonvention und zu unseren aus dem Recht der EU resultierenden Verpflichtungen zur Bearbeitung jedes Asylantrags.
Wir setzen unsere Anstrengungen fort, die Zahl der nach Deutschland und Europa flüchtenden Menschen nachhaltig und auf Dauer zu reduzieren, damit sich eine Situation wie die des Jahres 2015 nicht wiederholen wird und kann: Durch Bekämpfung von Fluchtursachen, durch entschlossenes Vorgehen gegen Schlepper und Schleuser und durch Zusammenarbeit mit UNHCR, IOM und Herkunfts- und Transitstaaten sowie durch legale Aufnahmeinstrumente. Das garantieren wir.
Wir wollen erreichen, dass die Gesamtzahl der Aufnahmen aus humanitären Gründen (Flüchtlinge und Asylbewerber, subsidiär Geschütze, Familiennachzug, Relocation und Resettlement, abzüglich Rückführungen und freiwillige Ausreisen künftiger Flüchtlinge) die Zahl von 200.000 Menschen im Jahr nicht übersteigt.
Dazu legen wir konkrete Maßnahmen fest, die die Einhaltung dieses Rahmens sichern:
Fluchtursachenbekämpfung, Zusammenarbeit mit Herkunfts- und Transitländern nach dem Vorbild des EU-Türkei-Abkommens, Schutz der EU-Außengrenzen, EU-weite gemeinsame Durchführung von Asylverfahren an den Außengrenzen sowie gemeinsame Rückführungen von dort, Reform des GEAS und des Dublin-Systems.
In Deutschland werden Asylverfahren für alle neu Ankommenden in Entscheidungs- und Rückführungszentren nach dem Vorbild von Manching, Bamberg und Heidelberg gebündelt. Die Asylbewerber verbleiben dort bis zur schnellstmöglichen Entscheidung ihres Antrages. Die erforderlichen ausländerrechtlichen Entscheidungen werden dort getroffen. Im Falle der Ablehnung ihres Antrages werden sie aus diesen Einrichtungen zurückgeführt.
Die Liste der sicheren Herkunftsländer muss erweitert werden. Dies gilt jedenfalls für Marokko, Algerien und Tunesien.
Die Grenzkontrollen werden aufrechterhalten bis der EU-Außengrenzschutz gewährleistet ist.
Der Familiennachzug zu subsidiär Geschützten bleibt ausgesetzt.
Sollte das oben genannte Ziel wider Erwarten durch internationale oder nationale Entwicklungen nicht eingehalten werden, werden die Bundesregierung und der Bundestag geeignete Anpassungen des Ziels nach unten oder oben beschließen.
Im Übrigen werden wir unsere Anstrengungen verstärken, vollziehbar Ausreisepflichtige schnellstmöglich zurückzuführen.
Migration in den Arbeitsmarkt
Wir haben eine klare gemeinsame Position zur Steuerung von Einwanderung in den Arbeitsmarkt, die sich am Bedarf unserer Volkswirtschaft orientieren muss: Kein Arbeitsplatz soll unbesetzt bleiben, weil es an Fachkräften fehlt. Deshalb sind wir zur Erarbeitung eines Fachkräfte- Zuwanderungsgesetzes bereit.
Wir setzen unsere Anstrengungen fort, die Zahl der nach Deutschland und Europa flüchtenden Menschen nachhaltig und auf Dauer zu reduzieren, damit sich eine Situation wie die des Jahres 2015 nicht wiederholen wird und kann: Durch Bekämpfung von Fluchtursachen, durch entschlossenes Vorgehen gegen Schlepper und Schleuser und durch Zusammenarbeit mit UNHCR, IOM und Herkunfts- und Transitstaaten sowie durch legale Aufnahmeinstrumente. Das garantieren wir.
Wir wollen erreichen, dass die Gesamtzahl der Aufnahmen aus humanitären Gründen (Flüchtlinge und Asylbewerber, subsidiär Geschütze, Familiennachzug, Relocation und Resettlement, abzüglich Rückführungen und freiwillige Ausreisen künftiger Flüchtlinge) die Zahl von 200.000 Menschen im Jahr nicht übersteigt.
Dazu legen wir konkrete Maßnahmen fest, die die Einhaltung dieses Rahmens sichern:
Fluchtursachenbekämpfung, Zusammenarbeit mit Herkunfts- und Transitländern nach dem Vorbild des EU-Türkei-Abkommens, Schutz der EU-Außengrenzen, EU-weite gemeinsame Durchführung von Asylverfahren an den Außengrenzen sowie gemeinsame Rückführungen von dort, Reform des GEAS und des Dublin-Systems.
In Deutschland werden Asylverfahren für alle neu Ankommenden in Entscheidungs- und Rückführungszentren nach dem Vorbild von Manching, Bamberg und Heidelberg gebündelt. Die Asylbewerber verbleiben dort bis zur schnellstmöglichen Entscheidung ihres Antrages. Die erforderlichen ausländerrechtlichen Entscheidungen werden dort getroffen. Im Falle der Ablehnung ihres Antrages werden sie aus diesen Einrichtungen zurückgeführt.
Die Liste der sicheren Herkunftsländer muss erweitert werden. Dies gilt jedenfalls für Marokko, Algerien und Tunesien.
Die Grenzkontrollen werden aufrechterhalten bis der EU-Außengrenzschutz gewährleistet ist.
Der Familiennachzug zu subsidiär Geschützten bleibt ausgesetzt.
Sollte das oben genannte Ziel wider Erwarten durch internationale oder nationale Entwicklungen nicht eingehalten werden, werden die Bundesregierung und der Bundestag geeignete Anpassungen des Ziels nach unten oder oben beschließen.
Im Übrigen werden wir unsere Anstrengungen verstärken, vollziehbar Ausreisepflichtige schnellstmöglich zurückzuführen.
Migration in den Arbeitsmarkt
Wir haben eine klare gemeinsame Position zur Steuerung von Einwanderung in den Arbeitsmarkt, die sich am Bedarf unserer Volkswirtschaft orientieren muss: Kein Arbeitsplatz soll unbesetzt bleiben, weil es an Fachkräften fehlt. Deshalb sind wir zur Erarbeitung eines Fachkräfte- Zuwanderungsgesetzes bereit.