Rede zum Angehörigen-Entlastungsgesetz

Ein weiterer wichtiger Schritt zur Entlastung von Angehörigen pflegebedürftiger Menschen: Wir führen eine Freigrenze von 100.000 Euro bei der Einkommensanrechnung in der Pflege ein. Das haben wir als CSU im Vorfeld der Bundestagswahl 2017 beschlossen und im Koalitionsvertrag durchgesetzt. Jetzt kommt die Entlastung. Mehr dazu in meiner heutigen Rede zum Angehörigen-Entlastungsgesetz.