Rechtssicherheit für Sozialkassen

Heute hat der Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages das Gesetz zur Sicherung der tarifvertraglichen Sozialkassenverfahren und zur Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes beschlossen. Dazu erklärt der sozialpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Stephan Stracke:

„Mit dem heute beschlossenen Gesetz knüpfen wir an das Anfang des Jahres verabschiedete Gesetz zur Sicherung der Sozialkassenverfahren im Baugewerbe an und schaffen Rechtssicherheit und Rechtsklarheit für elf weitere Branchen. Die bislang nach dem Tarifvertragsgesetz für allgemeinverbindlich erklärten Sozialkassentarifverträge werden beginnend mit dem 1. Januar 2006 kraft Gesetzes für alle Arbeitgeber verbindlich angeordnet. Auf diese Weise sichern wir den Fortbestand der Sozialkassen.

Aktuell hat eine erhebliche Zahl von Betrieben ihre Zahlungen an die Sozialkassen eingestellt. Allein bei der SOKA BAU geht es um fast 2.600 Verfahren mit einem Beitragsvolumen von 476 Millionen Euro. Beitragsklagen der Sozialkassen werden zurzeit vom zuständigen Arbeitsgericht Wiesbaden wegen der Unsicherheit an der Wirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärung ausgesetzt. Den betroffenen Sozialkassen ist es deshalb nicht möglich, ausstehende Beitragsforderungen im Klagewege durchzusetzen. Wir ermöglichen es dem Arbeitsgericht, die Aussetzungsentscheidung künftig mit der Anordnung einer vorläufigen Leistungspflicht zu verbinden. Auf diese Weise stärken wir die Rechtsschutzmöglichkeiten der Sozialkassen. Angesichts dieser Abkehr von den bisherigen Verfahrensgrundsätzen und der damit verbundenen Durchbrechung des Rechtsschutzes von beklagten Unternehmen haben wir zugleich eine Evaluation dieser Neuregelung im Jahr 2020 durchgesetzt. Uns geht es darum, die Sozialkassen in die Lage zu versetzen, ihre Beitragsansprüche ohne Inanspruchnahme gerichtlichen Rechtsschutzes durchzusetzen. Wenn das gelingt, wäre die prozessuale Neuregelung überflüssig und könnte wieder gestrichen werden.“