Pflege wird zukunftsfest

Das Bundeskabinett hat heute den Regierungsentwurf des Dritten Pflegestärkungsgesetzes beschlossen. Dazu erklärt der gesundheits- und pflegepolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Stephan Stracke MdB:

„Mit dem Dritten Pflegestärkungsgesetz wird die Rolle der Kommunen in der Pflegeberatung gestärkt. Für die Dauer von fünf Jahren erhalten die Kommunen ein Initiativrecht zur Einrichtung von Pflegestützpunkten. Zudem sollen in einem Modellvorhaben in 60 Kreisen oder kreisfreien Städten kommunale Beratungsstellen eingerichtet werden. Für die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen hat dies zwei wesentliche Vorteile: Die Kommunen kennen sich am besten mit den Angeboten vor Ort aus und können zielgerichtet beraten. Gleichzeitig erhalten die Pflegebedürftigen die Beratung zu allen relevanten Bereichen aus einer Hand – von der Hilfe zur Pflege über die Altenhilfe bis hin zur Eingliederungshilfe.

Zusätzlich werden Regelungen eingeführt, die in Zukunft Abrechnungsbetrug in der Pflege verhindern sollen. So wird künftig beispielsweise durch Stichproben und Qualitätsprüfungen des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung dafür gesorgt, dass Pflegebedürftige besser vor kriminellen Pflegediensten geschützt werden.

Mit dem Dritten Pflegestärkungsgesetz wird die Reihe der Pflegestärkungsgesetze, die wir uns in dieser Legislaturperiode vorgenommen haben, abgeschlossen. Niedrige Geburtenzahlen und steigende Zahlen von Pflegebedürftigen stellen die gesetzliche Pflegeversicherung vor große Herausforderungen. Zusammen dienen die drei Gesetze dazu, auf diese Herausforderungen zu reagieren und den Bereich der Pflege zukunftsfest zu gestalten.“