Mit dem Infektionsschutzgesetz gegen die dritte Corona-Welle

Bundeseinheitliche Regeln ab 100er-Inzidenz

Der Deutsche Bundestag hat am Mittwoch das Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite verabschiedet. Dazu erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Stephan Stracke:

„Die Entwicklung der Pandemie ist sehr ernst, die Lage auf den Intensivstationen zum Teil äußerst kritisch. Daher ist es dringend notwendig, dass wir bundeseinheitliche Regeln schaffen, die ab der besonders kritischen Sieben-Tage-Inzidenz von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern gelten. Zentral sind für uns dabei die Wirksamkeit und die Akzeptanz der Regeln.

Hauptinfektionsherde sind aktuell der private Bereich, die Schulen und die Arbeitsstätten. Genau an diesen Bereichen setzen wir an. In den Schulen findet nur bis zur Inzidenz von 165 Präsenzunterricht statt. Darunter gibt es ab einer Inzidenz von 100 die Pflicht zum Wechselunterricht. Im Bereich der Arbeit holen wir nun auch die Beschäftigten stärker mit ins Boot. Sie müssen ein Homeoffice-Angebot ihres Arbeitgebers annehmen, soweit dem keine Gründe entgegenstehen. Um im privaten Bereich die Kontakte noch weiter zu reduzieren, werden nächtliche Ausgangsbeschränkungen gelten. Diese haben sich sowohl in den Bundesländern als auch in anderen Staaten als sehr wirksam erwiesen.

Für all diese Maßnahmen ist die Akzeptanz unserer Bevölkerung notwendig. Daher setzen die Ausgangsbeschränkungen erst um 22 Uhr ein, sodass die Menschen in der helleren Jahreszeit am Abend länger draußen sein können. Auch sehen wir bewährte Möglichkeiten wie z.B. Click & Meet, also das Einkaufen mit Termin und negativem Corona-Test bis zu einer Inzidenz von 150 vor. Click & Collect ist grundsätzlich erlaubt.“