Milliardenschwere Entlastung für die Kommunen

Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 und zum quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung beschlossen. Dazu erklärt der sozial- und familienpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Stephan Stracke:

„Mit dem heute vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf entlasten wir die Länder und Kommunen im Umfang von insgesamt rund 4,7 Milliarden Euro. Zum einen erhalten die Kommunen im Vorfeld der Reform der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen in den Jahren 2015 bis 2017 jeweils einen Betrag in Höhe von 1 Milliarde Euro pro Jahr. Hiervon unberührt gehen die vorbereitenden Arbeiten an der Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe zu einem modernen Teilhaberecht weiter. Unser wesentliches Reformziel ist und bleibt die substanzielle Verbesserung der Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen. Wir streben eine Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes noch in dieser Legislaturperiode an.

Damit die Länder und Gemeinden die großen Herausforderungen bei der Finanzierung von Kinderkrippen, Kitas, Schulen und Hochschulen bewältigen können, sollen die Länder zum anderen in dieser Legislaturperiode in Höhe von 6 Milliarden Euro entlastet werden. Den Anfang hierzu machen wir mit dem heute beschlossenen Gesetzentwurf, indem wir das Sondervermögen für den Kindertagesbetreuungsausbau von 2016 bis 2018 um 550 Millionen Euro aufstocken. Zusammen mit den nicht aus dem Sondervermögen abgeflossenen Mitteln steht damit insgesamt ein Volumen von 1 Milliarde Euro zur Verfügung. Weitere 200 Millionen Euro Entlastung hinsichtlich der Betriebskosten der Kinderbetreuung werden von 2017 bis 2018 über die Erhöhung des Länderanteils an der Umsatzsteuer generiert. Beim Ausbau der Kinderbetreuung hat der Bund die Kommunen bis 2014 bereits mit insgesamt 5,4 Milliarden Euro finanziell unterstützt.

Bund, Länder und Kommunen müssen ihren Aufgaben mit einem hohen Maß an Eigenverantwortung nachkommen können. Mit dem heute beschlossenen Gesetzentwurf stellen wir dies sicher. Der Gesetzentwurf leistet einen Beitrag zur Entlastung der Kommunen bei den Kosten der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen und stärkt durch eine bedarfsgerechte und qualitativ hochwertige Kinderbetreuung die Chancengerechtigkeit von Kindern und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.“