Meilenstein für die Belange behinderter Menschen

Das Bundeskabinett hat heute u.a. den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen beschlossen. Dazu erklären der sozialpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Stephan Stracke MdB, und die zuständige Berichterstatterin, Dr. Astrid Freudenstein MdB:

Heute ist ein historischer Tag für die Belange von Menschen mit Behinderungen. Mit dem Bundesteilhabegesetz hat die Bundesregierung eines der größten und wichtigsten sozialpolitischen Reformprojekte dieser Wahlperiode auf den Weg gebracht, das mehr Freiheit und mehr Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderungen schafft. Zentraler Kern des Gesetzes ist die Reform der Eingliederungshilfe, die aus dem „Fürsorgesystem“ der Sozialhilfe herausgeführt wird. Die Regelungen zur Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen werden deutlich verbessert, Übergänge in Arbeit durch die Schaffung von Alternativen zur Werkstatt für behinderte Menschen erleichtert und Arbeitgeber durch ein „Budget für Arbeit“ unterstützt. Daneben werden die Steuerungsfunktion der Leistungsträger, das Schwerbehindertenrecht verbessert und vieles mehr“, sagt Stephan Stracke.

Wir wissen um die Kritik und die weitergehenden Forderungen der Betroffenen. Allerdings wachsen die Bäume nicht in den Himmel. Der Koalitionsausschuss am 1. Juni 2016 hat sich auf klare finanzielle Vorgaben verständigt. Zugleich hat er die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass das Vorhaben nicht zerredet wird, sondern seit heute ein Kabinettentwurf vorliegt, auf deren Grundlage nach der Sommerpause das parlamentarische Verfahren beginnen kann. Das ist ein Riesenfortschritt zu früheren erfolglosen Anläufen. Bei allen Unterschieden im Detail: Wir alle, Bundestag, Bundesrat und Verbände, wollen das Gesetz, zum Wohl der betroffenen Menschen mit Behinderungen. Daneben hat das Kabinett heute den Nationalen Aktionsplan 2.0 zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen beschlossen, der dazu beiträgt, dass Inklusion als universelles Prinzip in allen relevanten Lebensbereichen in unserem Land Einzug hält“, ergänzt Astrid Freudenstein.