Mehrgenerationenhäuser erhalten 2021 40.000 Euro vom Bund. Stracke: Wichtiger Beitrag zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Deutschland

Berlin/Allgäu. Gute Nachrichten für die vier Mehrgenerationenhäuser in seinem Wahlkreis hat der Allgäuer Bundestagsabgeordnete Stephan Stracke (CSU). Das Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus wird 2021 fortgesetzt. Ab dem kommenden Jahr beträgt der Fördersatz 40.000 Euro für die Dauer von insgesamt acht statt der bisherigen vier Jahre.

„Mit einer achtjährigen Programmlaufzeit geben wir den Mehrgenerationenhäusern Planungssicherheit und eine verlässliche Basis dafür, ihre Kommunen bei der Bewältigung der jeweils vor Ort bestehenden Herausforderungen des demografischen Wandels zu unterstützen. Mehrgenerationenhäuser leisten einen wichtigen Beitrag zur Herstellung guter Entwicklungschancen und fairer Teilhabemöglichkeiten. Deshalb hatten wir im Deutschen Bundestag bereits Anfang des Jahres beschlossen, die Mittel um 10.000 Euro auf 40.000 Euro zu erhöhen.“ erklärt der familienpolitische Sprecher der CSU im Bundestag.

Stracke zeigte sich froh darüber, dass die Förderung auch 2021 fortgeführt wird. „Die bundesweit 534 Mehrgenerationenhäuser sind nah dran an den Menschen in ihrer Umgebung und nehmen durch ihren offenen und unkomplizierten Zugang auch den Menschen, die sich nicht zugehörig fühlen, ihre Berührungsängste. Sie fördern den Dialog und stärken den Zusammenhalt.“ In seinem Wahlkreis profitieren davon die Mehrgenerationenhäuser in Kaufbeuren, Memmingen, Bad Wörishofen und Roßhaupten.

Zusammen mit der Kofinanzierung durch die Kommune bzw. das Land oder den Landkreis in Höhe von 10.000 können die Mehrgenerationenhäuser im Jahr 2021 über eine Gesamtfördersumme von 50.000 Euro verfügen.

Hintergrund:

Im April hatte das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend angekündigt, das Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus als Fachprogramm im gesamtdeutschen Fördersystem fortzusetzen.

Am 03. August 2020 startete das Antragsverfahren für das "Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus. Miteinander – Füreinander" für alle im aktuellen Bundesprogramm geförderten Mehrgenerationenhäuser. Bis zum 30. September 2020 können die Mehrgenerationenhäuser Bewerbungen für die Teilnahme an der neuen Förderperiode ab dem 01. Januar 2021 einreichen.

Neben der Fortsetzung der bewährten Arbeit setzt das Programm ab 2021 auch neue Impulse. So soll der Blick auf die Stärkung des sozialen Zusammenhalts und der Demokratie, die Förderung digitaler Kompetenzen und des Engagements sowie auf das Thema ökologische Nachhaltigkeit gerichtet werden.

Weitere Informationen über das Antragsverfahren sowie die Förderrichtlinie finden Sie auf der Website des Bundesprogramms Mehrgenerationenhaus www.mehrgenerationenhaeuser.de.