Mehrgenerationenhäuser erhalten 2020 10.000 Euro mehr vom Bund

Berlin/Allgäu. Eine frohe Botschaft hat der Allgäuer Bundestagsabgeordnete Stephan Stracke (CSU) für die vier Mehrgenerationenhäuser in seinem Wahlkreis. Sie erhalten im kommenden Jahr jeweils 10.000 Euro mehr vom Bund. Damit wird der Bundeszuschuss von ursprünglich 30.000 Euro im Jahr auf 40.000 Euro erhöht.

„Der Deutsche Bundestag hat den Zuschuss des Bundes für die rund 540 Mehrgenerationenhäuser in Deutschland für das kommende Jahr um jeweils 10.000 Euro angehoben“, berichtet der familienpolitische Sprecher der CSU im Bundestag, der die Erhöhung von Anfang an unterstützt hat. „Das ist eine tolle Nachricht so kurz vor dem Weihnachtsfest. Die Mehrgenerationenhäuser leisten großartige Arbeit und sind ein wichtiger Partner für die Kommune. Sie sind nah dran an den Menschen in ihrer Umgebung und nehmen durch ihren offenen und unkomplizierten Zugang auch den Menschen, die sich nicht zugehörig fühlen, ihre Berührungsängste. Sie fördern den Dialog und stärken den Zusammenhalt“, so Stracke. Er sei deshalb besonders froh über die nun zugesagte Fördererhöhung, mit der in seinem Wahlkreis die Mehrgenerationenhäuser in Kaufbeuren, Memmingen, Bad Wörishofen und Roßhaupten für das kommende Jahr fest rechnen dürfen.

Mit der nun erfolgten Fördererhöhung erhalten die Häuser zusätzlich zur gleichbleibenden Kofinanzierung durch die Kommune bzw. das Land oder den Landkreis in Höhe von 10.000 Euro erstmalig seit Beginn der Förderung durch den Bund eine Zuwendung in Höhe von 40.000 Euro pro Haus. Sie können damit jeweils über eine Gesamtfördersumme von 50.000 Euro im Jahr 2020 verfügen.

Hintergrund:

Im Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus (2017 - 2020) fördert das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend aktuell bundesweit rund 540 Mehrgenerationenhäuser.

Die geförderten Häuser haben bis einschließlich 2019 jeweils bis zu 40.000 Euro pro Jahr erhalten, davon 30.000 Euro vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und 10.000 Euro von der jeweiligen Kommune, dem Landkreis und/oder (anteilig) vom Land. Durch diese verbindlich vorgegebene Kofinanzierung wird die Einbettung des Mehrgenerationenhauses in die Kommune gefördert und die Rolle der Häuser als kommunale Akteure gestärkt.

Im Jahr 2020 erhalten alle Mehrgenerationenhäuser einen um 10.000 Euro erhöhten Bundeszuschuss, sodass ihnen zusammen mit der Kofinanzierung insgesamt bis zu 50.000 Euro pro Haus zur Verfügung stehen.

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend plant die Fortsetzung der Förderung der Mehrgenerationenhäuser im bisherigen Umfang auch für das Anschlussprogramm ab 2021. Die Kofinanzierung seitens der Kommunen, Landkreise und/oder Länder wird weiterhin Voraussetzung für den Bundeszuschuss bleiben.