Mehr Weiterbildung und Qualifizierung

Heute hat der Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages den Gesetzentwurf zur Förderung der beruflichen Weiterbildung und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung beschlossen. Dazu erklärt der arbeitsmarktpolitische Sprecher der CSU im Bundestag, Stephan Stracke, MdB:

„Wir wollen Unternehmen und Beschäftigte frühzeitig bei der Weiterbildung unterstützen. Wir wollen Arbeitnehmer, deren Arbeitsplätze durch Digitalisierung und Strukturwandel wegfallen, rechtzeitig auf neue Aufgaben vorbereiten. Weiterbildung und Qualifizierung sind der Schlüssel zur Vermeidung von Arbeitslosigkeit und Fachkräftemangel. Wir wollen die Betriebe dabei unterstützen, dass insbesondere die Zeit von Kurzarbeit, in der weniger oder gar nicht gearbeitet wird, stärker für Qualifizierung und Fortbildung genutzt wird.

Dazu schaffen wir für die Bundesregierung über die Corona-Krise hinaus eine Verordnungsermächtigung, die Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes bei einer schweren branchenweiten Krise auf 24 Monate zu verlängern. Erfolgt während der Kurzarbeit eine zweckmäßige Weiterbildung der Beschäftigten, werden dem Arbeitgeber hälftig die Sozialversicherungsbeiträge durch die Bundesagentur für Arbeit übernommen. Auf diese Weise unterstützen wir vor allem die Automobilindustrie und ihre Beschäftigten bei der erfolgreichen Bewältigung des bevorstehenden Strukturwandels.

Daneben verbessern wir das zum 1. Januar 2019 in Kraft getretene Qualifizierungschancengesetz. Mit der Reduzierung der Mindestdauer der Weiterbildungsmaßnahmen auf 120 Stunden erreichen wir mehr Beschäftigte und Betriebe. Mit der Möglichkeit zur Überschreitung der durchschnittlichen Kostensätze für Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung um bis zu 25 Prozent schaffen wir mehr Flexibilität. Und dieser Punkt war uns ganz wichtig: Kleine und mittlere Betriebe erhalten bereits dann einen Zugang zu höheren Förderleistungen bei der Bewältigung betrieblicher Anpassungsprozesse, wenn lediglich 10 Prozent der Beschäftigten qualifiziert werden müssen.

Diese Verbesserungen im parlamentarischen Verfahren reihen sich ein in unsere Verhandlungserfolge, die wir bereits im Vorfeld des Kabinettbeschlusses erreicht haben. Dort haben wir eine Ausweitung der Mitbestimmungsrechte für Betriebsräte durch die Hintertür und eine Qualifizierung ins Blaue hinein ohne Anschlussbeschäftigung, wie sie mit der sogenannten Perspektivqualifizierung verbunden war, aus der ursprünglichen Gesetzesvorlage von Bundesminister Hubertus Heil streichen können. Das beweist: Die endgültige Fassung des Gesetzentwurfs trägt die Handschrift von CDU/CSU. Ich bin mit dem Verhandlungsergebnis sehr zufrieden.“