Mehr Flexibilität bei der Saisonbeschäftigung
Zur befristeten Ausweitung der Zeitgrenzen für die kurzfristige Beschäftigung im Vierten Gesetz zur Änderung des Seefischereigesetzes erklärt der sozialpolitische Sprecher der CSU im Bundestag, Stephan Stracke, MdB:
„Unsere hochwertigen regionalen Lebensmittel sollen auch in diesem Jahr vom Feld auf unsere Teller kommen. Zu diesem Zweck schaffen wir mehr Flexibilität bei der Saisonbeschäftigung, um Beschäftigungsengpässe in Folge der Covid-19-Pandemie vor allem in der Landwirtschaft zu verhindern. Konkret erweitern wir für Erntehelfer, die bereits in Deutschland sind, die kurzfristige sozialversicherungsfreie Beschäftigung befristet vom 1. März bis 31. Oktober 2021 von 70 Tagen auf 102 Tage. Ausländische Erntehelfer können so ihre Arbeitseinsätze in Deutschland verlängern und weiterarbeiten. Wir knüpfen dabei an eine ähnliche Sonderregelung aus dem letzten Jahr an. Zum Schutz der Beschäftigten ver-langen wir ab kommenden Jahr für die Sozialversicherungsfreiheit in Deutschland, dass die betroffenen Beschäftigten über eine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall verfügen. Das ist sozialpolitisch sinnvoll und auch für die landwirtschaftlichen Betriebe leistbar.“
„Unsere hochwertigen regionalen Lebensmittel sollen auch in diesem Jahr vom Feld auf unsere Teller kommen. Zu diesem Zweck schaffen wir mehr Flexibilität bei der Saisonbeschäftigung, um Beschäftigungsengpässe in Folge der Covid-19-Pandemie vor allem in der Landwirtschaft zu verhindern. Konkret erweitern wir für Erntehelfer, die bereits in Deutschland sind, die kurzfristige sozialversicherungsfreie Beschäftigung befristet vom 1. März bis 31. Oktober 2021 von 70 Tagen auf 102 Tage. Ausländische Erntehelfer können so ihre Arbeitseinsätze in Deutschland verlängern und weiterarbeiten. Wir knüpfen dabei an eine ähnliche Sonderregelung aus dem letzten Jahr an. Zum Schutz der Beschäftigten ver-langen wir ab kommenden Jahr für die Sozialversicherungsfreiheit in Deutschland, dass die betroffenen Beschäftigten über eine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall verfügen. Das ist sozialpolitisch sinnvoll und auch für die landwirtschaftlichen Betriebe leistbar.“