Masterplan zur Integration beschlossen - Wer sich nicht integriert wird sanktioniert

Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Integrationsgesetzes und eine Verordnung zum Integrationsgesetz beschlossen. Dazu erklären der innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe, Michael Frieser, und der arbeitsmarktpolitische Sprecher, Stephan Stracke:

„Die Bundesregierung hat heute ihren Masterplan zur Integration beschlossen. Sechs Wochen nach den Eckpunkten liegen jetzt das Integrationsgesetz und die dazugehörige Verordnung auf dem Tisch. Das zeigt: Deutschland ist ein starkes und weltoffenes Land. Und die Bundesregierung ist handlungsfähig und zieht beim Megathema Integration an einem Strang.

Unser integrationspolitischer Kompass ist und bleibt das Prinzip des Förderns und Forderns. Integration ist ein Angebot zugleich aber auch eine Verpflichtung zu eigener Anstrengung. Beides sind Seiten einer Medaille. Bei allen Anstrengungen darf aber nicht vergessen werden, die einheimische Bevölkerung mitzunehmen. Deshalb gilt: Überall dort, wo Teile der einheimischen Bevölkerung einen gleichartigen Förderbedarf haben wie Flüchtlinge, müssen beide Gruppen gleichermaßen unterstützt werden. Das ist ein Gebot der Gerechtigkeit. Nur so entsteht gesellschaftliche Akzeptanz und kann Integration gelingen.

Jetzt gilt es, das Integrationsgesetz und die Verordnung zügig zu verabschieden und mit Leben zu füllen. Zudem müssen beide Vorhaben mit dem am 22. April 2016 beschlossenen „Gemeinsamen Konzept von Bund und Ländern für die erfolgreiche Integration von Flüchtlingen“ verzahnt werden. Allerdings besteht begründeter Optimismus, dass Integration aus einem Guss gelingt und diejenigen Menschen, die über längere Zeit Schutz bei uns suchen, gute Nachbarn und Bürger werden“, sagt Stephan Stracke.

„Das Integrationsgesetz zeigt, dass wir uns nun endlich in einem Fahrwasser befinden, in dem wir nicht nur zur Reaktion auf schwer zu bewältigende Einwanderungszahlen verdammt sind, sondern konstruktiv und nachhaltig das (Ein-)Leben in unserem Land regeln.

Insbesondere mit der Wohnsitzzuweisung wird eine wesentliche Forderung der CSU-Landesgruppe endlich umgesetzt. Sie ist eine Lehre aus der Tatsache, dass es ein enormes Integrationshindernis darstellt, wenn Migranten nur innerhalb ihrer Communities bleiben und keinen Kontakt zur einheimischen Bevölkerung haben.

Integrationsleistungen werden belohnt. Sobald Asylberechtigte ihren Lebensunterhalt sichern können, sind sie frei, ihren Wohnort zu wählen. Auch die unbefristete Niederlassungserlaubnis wird in Zukunft nur bei Vorliegen von Integrationsleistungen erteilt. Eigeninitiative und Integrationsbereitschaft werden gefördert, Integrationsverweigerung hingegen wird nicht hingenommen“, sagt Michael Frieser.