Luftrettung im Allgäu ist gesichert

Kürzlich hat sich das Klinikum Memmingen an den Allgäuer CSU-Bundestagsabgeordneten Stephan Stracke gewandt. Dabei wurde die Sorge geäußert, das Klinikum könne zukünftig von der Luftrettung nicht mehr angeflogen werden. Grund hierfür seien strengere Vorschriften einer ab Oktober geltenden EU-Verordnung für Hubschrauber-Landestellen. Daraufhin hatte sich Stracke beim Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt für Ausnahmeregelungen für Hubschrauber-Landestellen an Krankenhäusern eingesetzt.

Auf Nachfrage teilte Dobrindt heute Stracke persönlich mit, dass eine solche Ausnahmeregelung nun kommen werde. Die bisherigen Hubschrauber-Landestellen werden in sogenannter „Landestellen von öffentlichem Interesse“ umgewandelt. Da-mit ist auch eine EU-rechtskonforme Lösung für die Luftrettung gefunden.

„Dies ist eine gute Nachricht für das Allgäu. Keine Hubschrau-ber-Landestelle an Krankenhäusern muss im Allgäu aufgrund der verschärften EU-Regeln geschlossen werden. Alle können weiterbetrieben werden. Die schnelle Notfallversorgung aus der Luft ist damit auch zukünftig sichergestellt“, sagte Stracke.

Hintergrund:

Mit der EU-Verordnung 965/2012 werden die Anforderungen für Hubschrauberlandeplätze verschärft. Diese muss bis zum 28. Oktober 2014 in nationales Recht umgesetzt werden.

Das Bundesverkehrsministerium arbeitet derzeit an einer Liste, die sämtliche Hubschrauber-Landestellen an Krankenhäusern erfasst und die in sogenannte „Landestellen von öffentlichem Interesse“ umgewandelt werden sollen. Dabei beteiligt sind neben der Bundespolizei die betroffenen Luftrettungsunter-nehmen und Verbände.