Landwirte werden von der Mautpflicht befreit
„Allgäuer Landwirte können aufatmen. Landwirtschaftliche Transporte sollen umfassend von der Mautpflicht auf Bundesstraßen befreit werden“, teilte der Allgäuer Bundestagsabgeordnete Stephan Stracke (CSU) mit.
„Es war und ist die erklärte Absicht des Gesetzgebers, Landwirte umfänglich von der Maut auszunehmen“, erklärte Stracke. Aktuelle Gerichtsentscheidungen haben diese Ausnahme jedoch verneint. Das hätte zur Folge, dass landwirtschaftliche Transporte mit Fahrzeugen, die schneller als 40 km/h fahren können, ab 1. Juli 2018 der Mautpflicht auf Bundesstraßen unterliegen würden.
„Aufgrund dieser Urteile muss jetzt schnell eine gesetzliche Klarstellung erfolgen. Ziel muss es sein, Transporte mit klassischen land- und forstwirtschaftlichen Zugmaschinen von der Maut zu befreien“, betonte Stracke. Darin sind sich das zuständige Bundesverkehrsministerium und die CDU/CSU-Bundestagsfraktion einig. Dies teilte nun der stellv. Fraktionsvorsitzende Ulrich Lange MdB auf Nachfrage von Stracke mit. Dabei sollen die in den Betrieben üblichen Beförderungen von land- und forstwirtschaftlichen Bedarfsgütern oder Erzeugnissen für den eigenen Betrieb, im Rahmen der Nachbarschaftshilfe oder eines Maschinenrings eine Mautbefreiung erhalten.
Auf Antrag von Bayern, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen macht sich auch der Bundesrat für eine entsprechende Mautbefreiung stark. Die Länderkammer wird hierzu am 6. Juli 2018 abstimmen.
„Ich bin überzeugt, dass die Koalitionsfraktionen die Mautbefreiung, wie auch vom Bundesrat gefordert, gesetzgeberisch auf den Weg bringen werden. Die Gesetzänderung soll voraussichtlich zu Beginn des nächsten Jahres in Kraft treten. Die Zeit vom 1. Juli 2018 bis zum 1. Januar 2019 wird aber nicht zu Lasten der Landwirte gehen. In dieser Übergangszeit soll auf Kulanzbasis auf eine Mauterhebung verzichtet werden. Dies sagte Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer MdB schriftlich dem Deutschen Bauernverband zu“, unterstrich Stracke. Das zuständige Bundesamt für Güterverkehr wurde vom Bundesverkehrsminister bereits über diese Regelung informiert.
„Das ist eine sehr gute Nachricht und praxisgerechte Lösung für die Landwirte, die damit vor unnötiger Bürokratie und zusätzlichen Kosten bewahrt werden“, so der Bundestagsabgeordnete abschließend.
„Es war und ist die erklärte Absicht des Gesetzgebers, Landwirte umfänglich von der Maut auszunehmen“, erklärte Stracke. Aktuelle Gerichtsentscheidungen haben diese Ausnahme jedoch verneint. Das hätte zur Folge, dass landwirtschaftliche Transporte mit Fahrzeugen, die schneller als 40 km/h fahren können, ab 1. Juli 2018 der Mautpflicht auf Bundesstraßen unterliegen würden.
„Aufgrund dieser Urteile muss jetzt schnell eine gesetzliche Klarstellung erfolgen. Ziel muss es sein, Transporte mit klassischen land- und forstwirtschaftlichen Zugmaschinen von der Maut zu befreien“, betonte Stracke. Darin sind sich das zuständige Bundesverkehrsministerium und die CDU/CSU-Bundestagsfraktion einig. Dies teilte nun der stellv. Fraktionsvorsitzende Ulrich Lange MdB auf Nachfrage von Stracke mit. Dabei sollen die in den Betrieben üblichen Beförderungen von land- und forstwirtschaftlichen Bedarfsgütern oder Erzeugnissen für den eigenen Betrieb, im Rahmen der Nachbarschaftshilfe oder eines Maschinenrings eine Mautbefreiung erhalten.
Auf Antrag von Bayern, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen macht sich auch der Bundesrat für eine entsprechende Mautbefreiung stark. Die Länderkammer wird hierzu am 6. Juli 2018 abstimmen.
„Ich bin überzeugt, dass die Koalitionsfraktionen die Mautbefreiung, wie auch vom Bundesrat gefordert, gesetzgeberisch auf den Weg bringen werden. Die Gesetzänderung soll voraussichtlich zu Beginn des nächsten Jahres in Kraft treten. Die Zeit vom 1. Juli 2018 bis zum 1. Januar 2019 wird aber nicht zu Lasten der Landwirte gehen. In dieser Übergangszeit soll auf Kulanzbasis auf eine Mauterhebung verzichtet werden. Dies sagte Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer MdB schriftlich dem Deutschen Bauernverband zu“, unterstrich Stracke. Das zuständige Bundesamt für Güterverkehr wurde vom Bundesverkehrsminister bereits über diese Regelung informiert.
„Das ist eine sehr gute Nachricht und praxisgerechte Lösung für die Landwirte, die damit vor unnötiger Bürokratie und zusätzlichen Kosten bewahrt werden“, so der Bundestagsabgeordnete abschließend.