„Landwirte tragen ein hohes Maß an Belastung“

Kleinkitzighofen/Ostallgäu. Im Rahmen eines Ortstermins hat sich der Allgäuer Bundestagsabgeordnete Stephan Stracke gemeinsam mit seiner Landtagskollegin Angelika Schorer (beide CSU) mit Landwirt Alois Götz in Kleinkitzighofen zur aktuellen Düngeverordnung ausgetauscht. Ebenfalls teil am Gespräch nahmen der Kreisobmann des Bayerischen Bauernverbands Ostallgäu Josef Nadler, BBV-Geschäftsführer Thomas Kölbl, Daniel Dörfler vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Kaufbeuren sowie dessen Amtsleiter Dr. Paul Dosch.

300 Milchkühe und noch einmal genauso viel Jungvieh hat der Familienbetrieb in Kleinkitzighofen zu versorgen. Bewirtschaftet werden von der Familie Götz insgesamt 200 Hektar Flächen, von denen 70 Hektar im Eigentum der Familie und 130 Hektar dazu gepachtet sind. Dazu betreibt die Landwirtsfamilie eine eigene Biogasanlage und versorgt damit über das Fernwärmenetz 30 Häuser im Ort.

Mit großer Sorge betrachte er die Auswirkungen der neuen verschärften Düngeverordnung auf landwirtschaftliche Familienbetriebe wie seinen eigenen, berichtete Alois Götz seinen Besuchern. „Angesichts immer neuer Auflagen verlieren viele Bauernfamilien und vor allem auch die Generation unserer Kinder mittlerweile den Glauben an eine erfolgreiche Zukunft in der Landwirtschaft“, betonte er.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat bereits vor einigen Jahren festgestellt, dass Deutschland die EU-Nitratrichtlinie nur unzureichend umgesetzt hat. Um ein weiteres Vertragsverletzungsverfahren mit hohen Strafgeldern zu vermeiden, hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft eine Verordnung zur Änderung der Düngeverordnung erlassen, die am 1. Mai 2020 in Kraft getreten ist. Damit werden weitere Maßnahmen insbesondere in stark belasteten Gebieten eingeführt, die das Ziel haben, die Nitrateinträge aus der Landwirtschaft zu verringern. Mit der EU-Kommission wurde sich ferner darauf verständigt, dass zunächst die Ausweisung der belasteten Gebiete nach einem bundesweit vereinheitlichen Verfahren erfolgen soll und erst ab Januar 2021 die dort zusätzlich einzuhaltenden Maßnahmen gelten.

Götz machte seinem Unmut über die neue Düngeverordnung Luft. Die geforderte weitere Absenkung der Nitrateinträge in den Boden stelle seinen Betrieb vor große Herausforderungen. So dürfen nach geltender Düngeverordnung nicht mehr als 170 Kilogramm Stickstoff pro Hektar und Jahr über Wirtschaftsdünger, wie z. B. Gülle ausgebracht werden. Nun darf die Grenze von 170 Kilogramm Stickstoff aus allen anfallenden organischen Abfällen, den tierischen wie den pflanzlichen, nicht mehr überschritten werden. Flächen, die aufgrund ihrer Nutzung mehr Nährstoffe als die genannte Menge an Stickstoff benötigen, dürfen seitdem ausschließlich mit teurem mineralischem Wirtschaftsdünger weiter aufgewertet werden. Die Frage, ob dieser mineralische Dünger tatsächlich umweltfreundlicher sei, treibe ihn um, betonte Götz. Er selbst zweifle daran. Die bisherige Möglichkeit, hier aufgrund des erhöhten Bedarfs mehr organischen Dünger auszubringen, entfällt komplett. Zur Frage, wohin mit der Gülle, kommen auf diese Weise noch deutliche Mehrausgaben für den Ankauf des mineralischen Düngers, berichtete der Landwirt. 36.000 Euro an zusätzlichen Kosten kämen allein deshalb in diesem Jahr auf ihn zu. Götz forderte, dass wie in der Vergangenheit für Grünlandbetriebe wieder statt der jetzt 170 Kilogramm Stickstoff ein Wert von bis zu 230 Kilogramm Stickstoff pro Hektar möglich werde.

Aus Sicht des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Kaufbeuren sei es deshalb unverzichtbar, so Dr. Dosch, die produktionstechnischen Maßnahmen auf eine möglichst optimale Verwertung des Güllestickstoffs auszurichten. Denn, je weniger Stickstoff über Verluste verloren gehen, desto weniger Mineraldüngerstickstoff muss zugekauft werden. Nach den Worten von Dr. Paul Dosch ließen sich damit Kosten sparen und zugleich die Umwelt schonen.

Stracke und Schorer sind sich nach eigener Aussage sehr bewusst, dass die neue Düngeverordnung eine große Herausforderung für die landwirtschaftlichen Betrieben im Allgäu darstelle. Daher sei die Forderung von Götz nach einer Derogationsmöglichkeit für Grünlandbetriebe gut nachvollziehbar, um damit wieder bis zu 230 Kilogramm Stickstoff pro Hektar ausbringen zu können. "Allerdings ist die Europäische Kommission derzeit nicht bereit, über entsprechende Vorschläge Deutschlands im Nitratausschuss zu beraten", erklärten Stracke und Schorer. Die Kommission mache eine Gesprächsbereitschaft davon abhängig, dass zunächst ihre Forderungen im Rahmen des Vertragsverletzungsverfahrens zu EU-Nitratrichtlinie umfassend zufriedengestellt werden. Insbesondere seien zur Zeit die Länder in der Pflicht, ihre Gebietsausweisung gewissenhaft vorzunehmen. "Dies ist die klare Voraussetzung dafür, dass in Brüssel ein so genanntes Derogationsverfahren eingeleitet werden kann. Für ein erfolgreiches Verfahren gehört auch, dass Deutschland nachweisen kann, dass es durch die Erhöhung des Stickstoffgehalts nicht zu nachteiligen Auswirkungen in den Gewässern kommt. Dazu bedarf es auch für Grünlandflächen entsprechender wissenschaftlicher Belege. Die von Deutschland bisher vorgelegten Untersuchungen werden bislang den Anforderungen der Kommission nicht gerecht“, stellten die beiden Abgeordneten klar.

Dass sich die Detailregelungen der Düngeverordnung zu wenig an der Praxis orientierten, bemängelten Nadler und Kölbl im Gespräch. Zudem verfälschten ihrer Aussage nach die niederschlagsarmen letzten Jahre die Nitratbilanz im Grundwasser. „Hier finden sich zum Teil die Rückstände aus den vergangenen 30 Jahren“, führte Kölbl an. Generelle Kritik gab es seitens des Bauernverbandes am bisherigen Netz der Messstellen für die Nitratbelastung. Dieses Netz bilde aufgrund der zu geringen Anzahl an Messstellen nicht immer ein repräsentatives Ergebnis ab, so der Vorwurf der Landwirte.

"Für die Plausibilität der gewählten Messorte sind die Länder zuständig. Die unterschiedliche Vorgehensweise der Länder kann dazu führen, dass bei vergleichbaren Bedingungen der Landwirt in dem einen Bundesland im roten und damit stark belasteten Gebiet mit sehr hohen Auflagen liegt, im anderen Bundesland nicht. Das sorgt verständlicherweise für Unmut", so Stracke und Schorer. Hier sei mehr Transparenz notwendig. "Es ist wichtig, dass die Messergebnisse, die nach Brüssel gemeldet werden, aktuell und nachvollziehbar sind. Es muss fair zugehen. Jetzt sind die Länder und federführend das Bundesumweltministerium gefragt, nun sehr schnell durch Nachvollziehbarkeit Vertrauen zu schaffen", forderten die Abgeordneten mit Blick auf die Diskussion um die Messstellen.

Seitens des BBV forderten Kölbl und Nadler ausdrücklich, dass Betriebe, die gegenüber dem Landwirtschaftsamt eine grundwasserschonende Bewirtschaftung nachweisen können, von den zusätzlichen Auflagen in den roten Gebieten befreit werden.

„Uns ist bewusst, dass unsere Landwirte derzeit ein hohes Maß an Belastungen tragen. Jetzt ist es wichtig, dass wir bei der Umsetzung der neuen Düngeverordnung zügig vorgehen und die Nitratbelastung konsequent senken. Sauberes Grundwasser ist ein hohes Gut, das es zu schützen gilt“, stellten Stracke und Schorer klar. Hoffnung mache, dass die Kommission eine stärker differenzierte Ausweisung der belasteten Gebiete unterstütze. „Für diesen Ansatz hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft geworben. Ziel ist es, so verursachergerecht wie möglich vorzugehen. Das können letztlich aber nur die Länder sicherstellen“, erklärten die Abgeordneten.