Kurzarbeitergeld als Brücke aus der Krise
Das Bundeskabinett hat heute das Beschäftigungssicherungsgesetz und zwei Verordnungen zum Kurzarbeitergeld beschlossen. Dazu erklärt der arbeitsmarktpolitische Sprecher der CSU im Bundestag, Stephan Stracke, MdB:
„Die deutsche Volkswirtschaft hat infolge der COVID-19-Pandemie den stärksten Einbruch in der Nachkriegszeit erlebt. Mit den bestehenden befristeten Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld ist es uns gelungen, die Schockwirkung der Pandemie auf dem Arbeitsmarkt abzufedern. Die Kurzarbeit hat sich einmal mehr als stabile Brücke in der Krise bewährt, um Arbeitsplätze zu erhalten. Auch wenn der Aufholprozess der Wirtschaft inzwischen wiedereingesetzt und es in den letzten beiden Monaten keinen coronabedingten Anstieg der Arbeitslosigkeit mehr gegeben hat, sind aktuell immer noch 5,36 Millionen Beschäftigte in Kurzarbeit und damit deutlich mehr als in der Finanzkrise 2008/2009. Vor diesem Hintergrund hat der Koalitionsausschuss am 25. August 2020 beschlossen, das Kurzarbeitergeld auf längstens 24 Kalendermonate und die befristeten Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld bis Ende 2021 zu verlängern.
Mit den Beschäftigungssicherungsgesetz und den beiden Rechtsverordnungen setzen wir die Beschlüsse um und federn damit die sozialen und wirtschaftliche Härten für Betriebe und Beschäftigte ab. Dazu zählt der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld und die Öffnung des Kurzarbeitergeldes für Leiharbeitnehmer. Das höhere Kurzarbeitergeld für Beschäftigte, die von der Corona-Krise besonders stark betroffen und länger auf Kurzarbeitergeld angewiesen sind. Die weiteren Erleichterungen beim Hinzuverdienst neben Kurzarbeitergeld. Und die Entlastung der Betriebe, die in Kurzarbeit sind, durch Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge: Bis 30. Juni 2021 in voller Höhe und ab 1. Juli 2021 in Höhe von 50 Prozent. Ab 1. Juli 2021 ist auch eine Erstattung der vollen Sozialversicherungsbeiträge möglich, wenn die Betriebe ihre Beschäftigten während der Kurzarbeit qualifizieren. Durch den Verzicht des zeitlichen Mindestumfangs der beruflichen Weiterbildungsmaßnahme erleichtern wir die praktische Umsetzung dieser Regelung und kommen den Interessen von Betrieben und Beschäftigten gleichermaßen entgegen.
Wir nehmen insgesamt gut fünf Milliarden Euro zusätzlich in die Hand. Keine Frage, viel Geld. Massenarbeitslosigkeit wäre aber finanziell deutlich teurer und Gift für den sozialen Zusammenhalt in unserem Land.“