Kuren als Pflichtleistung der Krankenkassen

Ambulante Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten und stationäre Vorsorgeleistungen sollen jetzt zu Pflichtleistungen der Krankenkassen umgewandelt werden.

Hierzu erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der CSU im Bundestag, Stephan Stracke MdB, anlässlich des heutigen Kabinettsbeschlusses zum Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG):

„Ich freue mich sehr, dass pünktlich zum Jubiläum „200 Jahre Kneipp“ im Jahr 2021 die Kur als Vorsorgemaßnahme gestärkt werden soll. Die Anerkennung von Kuren und stationären Vorsorgeleistungen als Kassenleistung ist ein langjähriges Anliegen der CSU im Bundestag und der Kneipp- und Kurverbände. Dafür habe ich mich auch persönlich stark gemacht. Mit der Pflichtleistung haben die Bürgerinnen und Bürger noch mehr Möglichkeiten, aktiv etwas für die eigene Gesundheit zu tun. Gleichzeitig stärken wir die die Kurorte in diesen schwierigen Zeiten der Corona-Pandemie.

Mit dem Kabinettsbeschluss zum Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG), der entsprechende Regelungen enthält, ist ein wichtiger Schritt gemacht worden. Die Anzahl der bewilligten Kuren hat sich in den vergangenen Jahren dramatisch verringert. Wurden in den 1990er Jahren bundesweit noch rund 900.000 ambulante Kuren bewilligt, so sind es heute nur noch rund 46.000 pro Jahr. Da ist das 200-jährige Kneipp-Jubiläum der richtige Zeitpunkt, das Ruder herumzureißen und der Kur wieder einen wichtigeren Stellenwert im Gesundheitswesen einzuräumen. Es hat sich gezeigt, dass Prävention und Vorsorge das beste Mittel sind, um chronischen Erkrankungen vorzubeugen und die Abwehrkräfte zu stärken. Die CSU und der bayerische Heilbäder Verband haben deshalb bereits seit Jahren gefordert, dass ambulante Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten und stationäre Vorsorgeleistungen zu Pflichtleistungen der Krankenkassen werden.

Die Pandemie zeigt eindrücklich, dass Gesundheit ein unschätzbares Gut ist. Deshalb ist es höchste Zeit, dass diese Rechtsänderung jetzt kommt. Insbesondere Bayern verfügt über eine Vielzahl ausgezeichneter Kurorte mit langer Tradition und hervorragenden Leistungen. Mit dem Ausbau der ambulanten und stationären Vorsorgeleistungen wird gleichzeitig der Standort Bayern gestärkt. Damit sichern wir auch zahlreiche Arbeitsplätze in der Region. Die Heilbäder und Kurorte sind ein starker Faktor in der Gesundheitswirtschaft. In ganz Bayern stehen sie für 100.000 Arbeitsplätze im ländlichen Raum und eine Bruttowertschöpfung von 3,7 Milliarden Euro.“