Koalition beschließt Fristverlängerung für Anträge auf Baukindergeld bis zum 31. März 2021. Stracke: „Große Erleichterung für Familien mit Traum vom Eigenheim“

Berlin. Das Bundeskabinett hat heute einen Regierungsentwurf für den Bundeshauhalt 2021 verabschiedet, der eine Verlängerung für Anträge auf das Baukindergeld ermöglicht. Dafür werden Mittel eingesetzt, die pandemiebedingt ungenutzt bleiben. „Das sind tolle Neuigkeiten für alle Familien, die von den eigenen vier Wänden träumen und eine große Erleichterung angesichts der Corona-bedingten Verzögerungen im Bau“, teilt der Allgäuer Bundestagsabgeordnete Stephan Stracke (CSU) mit.

Ursprünglich war vorgesehen, dass Antragsteller bis zum 31. Dezember 2020 ihre Baugenehmigung bzw. die Unterzeichnung des Kaufvertrages vorlegen müssen, um Anspruch auf das Baukindergeld zu haben.

„Pandemiebedingt können viele Familien diese Frist aber nicht einhalten, etwa, weil Kaufprozesse ins Stocken geraten sind, oder Gemeinden Bebauungspläne für neue Baugebiete noch nicht, oder erst verspätet beschließen konnten“, erklärt der Abgeordnete.

Stracke weiter: „Ich hatte mich daher bereits im August an den Bundesinnenminister gewandt und für eine Fristverlängerung geworben. Ich freue mich, dass das Kabinett heute den Weg dafür freigemacht hat.“ Die Verlängerung des Förderzeitraums wird mit dem Inkrafttreten des Bundeshaushalts 2021 wirksam, den der Deutsche Bundestag Anfang Dezember beschließen wird.

„Das Baukindergeld ist eine echte Erfolgsgeschichte dieser Legislaturperiode. Vor allem junge Familien mit kleineren und mittleren Einkommen profitieren von der der Förderung“, so Stracke. Bei mehr als 60 Prozent der Familien läge das durchschnittliche zu versteuernde Haushaltseinkommen unter 40.000 Euro pro Jahr.

Hintergrund:

  • Mit dem Baukindergeld fördert das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat seit September 2018 den Bau oder Kauf von selbstgenutztem Wohneigentum für Familien mit Kindern in Deutschland.
  • Rund 86 Prozent der Anträge werden von Familien mit ein bis zwei Kindern gestellt, ca. zwei Drittel aller Antragsteller haben Kinder im Alter von unter sechs Jahren.
  • Familien können zehn Jahre lang jährlich 1.200 Euro Baukindergeld je Kind erhalten.
  • Zum Ende August 2020 hatten rund 260.500 Familien das Baukindergeld beantragt. Dadurch sind Mittel in Höhe von rund 5,5 Mrd. Euro gebunden.
  • Einen Antrag auf Baukindergeld können Familien stellen, die zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. März 2021 (ursprünglich: 31. Dezember 2020), ihren Kaufvertrag unterzeichnet bzw. eine Baugenehmigung erhalten haben.
  • Die Anträge müssen innerhalb von sechs Monaten nach Einzug in die geförderte Immobilie – spätestens bis zum Dezember 2023 – online über das KfW-Zuschussportal gestellt werden.