Klares "Nein" zu Reparationsforderungen Athens

Deutschland hat seit Beendigung des Zweiten Weltkrieges in hohem Maß Reparationsleistungen erbracht – auch an Griechenland.

Der „Zwei-plus-Vier-Vertrag“ vom 12. September 1990 enthält die endgültige Regelung der durch den Krieg entstandenen Rechtsfragen. Nahezu 70 Jahre nach Kriegsende hat die Reparationsfrage damit ihre Berechtigung verloren.

Das untenstehende Argumentationspapier enthält ausführliche Informationen zu dieser Thematik.

Das Argumentationspapier finden Sie hier.