Insekten sind eine Grundlage der biologischen Vielfalt
Regelungspaket sorgt für Artenschutz und sichert freiwillige Vereinbarungen der Länder für kooperativen Naturschutz ab
Der Deutsche Bundestag wird sich am morgigen Donnerstag abschließend mit dem Gesetz zum Schutz der Insektenvielfalt in Deutschland befassen. Hierzu erklären der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Stephan Stracke, und der Berichterstatter Klaus-Peter Schulze:
Stephan Stracke: „Der Kampf für vitale Insektenbestände geht uns alle an. Insekten sind eine Grundlage intakter natürlicher Lebensräume und eine Voraussetzung für biologische Vielfalt. Ohne Pflanzenbestäuber wären unsere Nahrungsketten in Gefahr. Mit immer weniger Insekten wäre Deutschland also ein in vielerlei Hinsicht ärmeres Land.
Bei den Neuregelungen sind die Ausweitung des Biotopschutzes zum Erhalt der Lebensräume der Insekten und Einschränkungen beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in den besonders wichtigen Biotopen zentral. Das hat erhebliche Auswirkungen auf die tägliche Arbeit unserer Landwirtinnen und Landwirte. Uns ist an einer leistungsstarken und wettbewerbsfähigen Landwirtschaft genauso gelegen wie am Schutz der natürlichen Lebensräume für Insekten.
Die Union will deshalb auch künftig den erfolgreichen Weg eines kooperativen Naturschutzes gemeinsam mit den Landwirten gehen. Dafür haben wir in den parlamentarischen Beratungen die Weichen gestellt. Bestehende freiwillige Vereinbarungen der Länder mit der Landwirtschaft werden rechtlich abgesichert. Der kooperative Ansatz soll auch in Zukunft das Mittel der Wahl sein. Als Bundesgesetzgeber schaffen wir dafür die Voraussetzungen. Es liegt nun an den Ländern, diesen Weg – wo dies noch nicht der Fall ist – gemeinsam mit der Landwirtschaft zu gehen.
Wir haben in den Verhandlungen dafür gesorgt, dass vom Bund als Ausgleich für die Einschränkungen, die der Landwirtschaft aus den Insektenschutzregelungen entstehen, jährlich zusätzliche 65 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden. Dieses Geld soll direkt an die von Einschränkungen betroffenen Landwirte fließen.
Der Beschluss der jüngsten Agrarministerkonferenz zeigt, dass die Länder zur erforderlichen Mitfinanzierung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz stehen. Mit den bereits vorhandenen Mitten stehen damit jetzt insgesamt 250 Millionen Euro pro Jahr für Insektenschutzleistungen allein über die Gemeinschaftsaufgabe zur Verfügung. Dies ist ein gutes Signal des verlässlichen Miteinanders.“
Klaus-Peter Schulze: „Beim Thema Insektenschutz ist nicht nur die Landwirtschaft gefordert. Vielmehr können schon in den Hausgärten und in kommunalen Bereichen effektive Beiträge zum Erhalt der Insektenvielfalt geleistet werden. Es ist daher richtig, dass wir die neuen gesetzlichen Regelungen zum Insektenschutz nicht auf den Bereich der Landwirtschaft beschränken, sondern die Aufgabe umfassend angehen. Wir sorgen für weniger Lichtverschmutzung und beschränken den Betrieb von Skybeamern. Künftig gibt es zudem strengere Regeln zur Verwendung von Insektenfallen außerhalb geschlossener Räume. Neue Impulse erwarten wir durch die Stärkung des Konzepts ‚Natur auf Zeit‘: Auch wenn Flächen nur vorübergehend unter Schutz gestellt werden, können in dieser Zeit wertvolle zusätzliche Lebensräume für Insekten und andere Organismen entstehen.
Über die nun getroffenen neuen Regelungen hinaus sollte in Zukunft der Einsatz neuer Züchtungsmethoden ins Auge gefasst werden. Ziel ist die schnellere Züchtung resistenterer Nutzpflanzen, um auf diesem Wege den notwendigen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu reduzieren.“
Der Deutsche Bundestag wird sich am morgigen Donnerstag abschließend mit dem Gesetz zum Schutz der Insektenvielfalt in Deutschland befassen. Hierzu erklären der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Stephan Stracke, und der Berichterstatter Klaus-Peter Schulze:
Stephan Stracke: „Der Kampf für vitale Insektenbestände geht uns alle an. Insekten sind eine Grundlage intakter natürlicher Lebensräume und eine Voraussetzung für biologische Vielfalt. Ohne Pflanzenbestäuber wären unsere Nahrungsketten in Gefahr. Mit immer weniger Insekten wäre Deutschland also ein in vielerlei Hinsicht ärmeres Land.
Bei den Neuregelungen sind die Ausweitung des Biotopschutzes zum Erhalt der Lebensräume der Insekten und Einschränkungen beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in den besonders wichtigen Biotopen zentral. Das hat erhebliche Auswirkungen auf die tägliche Arbeit unserer Landwirtinnen und Landwirte. Uns ist an einer leistungsstarken und wettbewerbsfähigen Landwirtschaft genauso gelegen wie am Schutz der natürlichen Lebensräume für Insekten.
Die Union will deshalb auch künftig den erfolgreichen Weg eines kooperativen Naturschutzes gemeinsam mit den Landwirten gehen. Dafür haben wir in den parlamentarischen Beratungen die Weichen gestellt. Bestehende freiwillige Vereinbarungen der Länder mit der Landwirtschaft werden rechtlich abgesichert. Der kooperative Ansatz soll auch in Zukunft das Mittel der Wahl sein. Als Bundesgesetzgeber schaffen wir dafür die Voraussetzungen. Es liegt nun an den Ländern, diesen Weg – wo dies noch nicht der Fall ist – gemeinsam mit der Landwirtschaft zu gehen.
Wir haben in den Verhandlungen dafür gesorgt, dass vom Bund als Ausgleich für die Einschränkungen, die der Landwirtschaft aus den Insektenschutzregelungen entstehen, jährlich zusätzliche 65 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden. Dieses Geld soll direkt an die von Einschränkungen betroffenen Landwirte fließen.
Der Beschluss der jüngsten Agrarministerkonferenz zeigt, dass die Länder zur erforderlichen Mitfinanzierung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz stehen. Mit den bereits vorhandenen Mitten stehen damit jetzt insgesamt 250 Millionen Euro pro Jahr für Insektenschutzleistungen allein über die Gemeinschaftsaufgabe zur Verfügung. Dies ist ein gutes Signal des verlässlichen Miteinanders.“
Klaus-Peter Schulze: „Beim Thema Insektenschutz ist nicht nur die Landwirtschaft gefordert. Vielmehr können schon in den Hausgärten und in kommunalen Bereichen effektive Beiträge zum Erhalt der Insektenvielfalt geleistet werden. Es ist daher richtig, dass wir die neuen gesetzlichen Regelungen zum Insektenschutz nicht auf den Bereich der Landwirtschaft beschränken, sondern die Aufgabe umfassend angehen. Wir sorgen für weniger Lichtverschmutzung und beschränken den Betrieb von Skybeamern. Künftig gibt es zudem strengere Regeln zur Verwendung von Insektenfallen außerhalb geschlossener Räume. Neue Impulse erwarten wir durch die Stärkung des Konzepts ‚Natur auf Zeit‘: Auch wenn Flächen nur vorübergehend unter Schutz gestellt werden, können in dieser Zeit wertvolle zusätzliche Lebensräume für Insekten und andere Organismen entstehen.
Über die nun getroffenen neuen Regelungen hinaus sollte in Zukunft der Einsatz neuer Züchtungsmethoden ins Auge gefasst werden. Ziel ist die schnellere Züchtung resistenterer Nutzpflanzen, um auf diesem Wege den notwendigen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu reduzieren.“