Innenausschuss im Deutschen Bundestag beschließt Wahlkreisreform

Zum heutigen Beschluss im Ausschuss für Inneres und Heimat im Deutschen Bundestag erklärt der Allgäuer Bundestagsabgeordnete Stephan Stracke (CSU):

„Der Innenausschuss hat heute mit den Stimmen der Ampelparteien die Wahlkreisneueinteilung für die Bundestagswahl 2025 beschlossen. Aufgrund des Bevölkerungszuwachses erhält Bayern einen neuen Wahlkreis. Im Oktober letzten Jahres hatte die Ampel Pläne vorgelegt, wonach dieser in Schwaben entstehen soll. Konkret bedeutet dies, dass mein bisheriger Wahlkreis in einen Wahlkreis Memmingen-Unterallgäu und einen Wahlkreis Ostallgäu geteilt wird. Aus dem Wahlkreis Augsburg-Land erhalten beide Wahlkreise weitere Gemeinden. Damit hält die Ampel unverändert an ihren Plänen vom Oktober fest.

Bereits nach Bekanntwerden der Ampelpläne im Oktober hatten meine schwäbischen Bundestagskollegen und ich kritisiert, dass die Zuordnung der Gemeinden aus Augsburg-Land rein künstlich auf dem Reißbrett entworfen ist und keine Rücksicht auf gewachsene Strukturen vor Ort nimmt. Zudem ist die Reform nicht zukunftsfähig, da die Wahlkreisgrenzen für die Bundestagswahl 2029 wieder neu angepasst werden müssen. Das hat damit zu tun, dass nach der von der Ampel beschlossenen Wahlrechtsreform mit Wirkung zum 1. Januar 2026 die beiden neuen Wahlkreise von der Bevölkerungszahl her nicht groß genug sind.

Trotz mehrmaliger Nachfragen bei der Regierung und Gesprächen mit den zuständigen Berichterstattern der Regierungsfraktionen im Deutschen Bundestag konnte die Ampel bis zuletzt nicht begründen, warum sie sich für eine Reform entscheidet, die zum einen keine Rücksicht auf gewachsene Strukturen vor Ort nimmt und zum anderen gerade einmal eine Wahlperiode lang Bestand haben kann.

Ungeachtet dessen wurde mit dem heutigen Beschluss der Ampel die Wahlkreisneueinteilung unverändert angenommen. Es ist bedauerlich, dass die Ampel berechtigte Kritik einfach ignoriert und stur an ihrem ursprünglichen Plan festhält. Ich hätte mir eine handwerklich saubere Lösung erwartet. Dies hätte den Wählerinnen und Wählern das absehbare Hin und Her durch eine erneute Anpassung der Wahlkreise erspart.“

Stracke rechnet mit einem Abschluss des parlamentarischen Verfahrens im Deutschen Bundestag im Rahmen der Haushaltswoche Ende Januar, denn die Ampel will mit dem Gesetz die nächste Sitzung des Bundesrates am 2. Februar erreichen.

Die Wahlkreisneueinteilung steht noch unter dem Vorbehalt des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Wahlrechtsreform der Ampel. Das Urteil kann Einfluss haben auf die Anzahl der Wahlkreise. Hiergegen liegen mehrere Klagen in Karlsruhe vor, unter anderem auch von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Mit einer Entscheidung ist frühestens im Sommer 2024 zu rechnen.