Infodienst zum Bevölkerungsschutzgesetz

Wir wollen, dass der Staat bei einer Epidemie schnell und zielgerichtet handeln kann. Deshalb haben wir in dieser Woche im Bundestag das Dritte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite beschlossen. Wir verbessern damit den Schutz der Bürger vor Corona. Wir sorgen dafür, dass demokratische Freiheitsrechte gestärkt werden. Und wir stellen sicher, dass das auch in der Pandemie die parlamentarische Kontrolle funktioniert. Der Bundestag – und nicht die Regierung – entscheidet, ob eine Pandemie vorliegt. Dabei ist das Parlament an klare Kriterien gebunden. Jede Verordnung der Regierung kann vom Bundestag wieder geändert oder außer Kraft gesetzt werden.